Erben von Immobilien: Streit vorprogrammiert

Wenn Sie Ihren Erben Immobilien hinterlassen, kann das möglicherweise zu Streitigkeiten führen. Anders als bei Wertpapieren oder Kapitalvermögen ist die richtige Bewertung von Immobilien ungewiss. Häufig haben die Beteiligten nämlich völlig unterschiedliche Vorstellungen über den Wert des Gebäudes. Zwischen den Erben der Immobilie und denen anderer Vermögenswerte führt das oft zu Missgunst und Streit.

Das Erben von Immobilien endet häufig in einer Veräußerung

Beim Erben von Immobilien kann es zu Streit kommen.

Beim Erben von Immobilien kann es zu Streit kommen.

In vielen Fällen findet sich am Ende keine andere Lösung als die Veräußerung der geerbten Immobilie. Um den gemeinschaftlichen Besitz an dem Haus zu beenden, wird dann eine Teilungsversteigerung beantragt. Diese läuft ab wie eine Zwangsversteigerung. Entsprechend gering fällt üblicherweise der Erlös der vererbten Immobilien aus.

Früher war das Vererben von Mietimmobilien wegen großzügiger Steuervorteile durchaus attraktiv. Die Bewertungsvorteile gegenüber sonstigen Vermögensformen wurden zwischenzeitlich aber verringert. Wollen Sie Streit zwischen Erben vermeiden, kann der Verkauf von Immobilien zu Lebzeiten sinnvoll sein. Den Verkaufserlös können Sie dann nach Ihren Vorstellungen unter den Erben aufteilen.

Steuervorteile beim Vererben unternehmerischen Vermögens

Großzügige Steuerprivilegien, die beim Erben von Immobilien verringert wurden,  gibt es dafür aber noch, wenn Sie unternehmerisches Vermögen vererben.

Eines sollten Sie aber nicht tun: Setzen Sie niemanden als Erben ein, ohne ihn darüber informiert zu haben. Er könnte sonst vor steuerlichen Risiken stehen, die die möglichen Vorteile wieder entfallen lassen. Denn: Bei Überentnahmen oder Verkauf von geerbtem Firmenvermögen droht ein Wegfall des Steuerprivilegs. Zudem greifen die Begünstigungen nur, wenn das Unternehmen mindestens fünf Jahre lang fortgeführt wird.

Nach derzeitigem Recht gelten auch Bargeld und Kontoguthaben als privilegiertes Betriebsvermögen. Das eröffnet folgende Möglichkeit: Geld kann in unbegrenzter Höhe in eine GmbH eingebracht werden.

Aber aufgepasst: Dies müssen Sie als Erblasser bereits zu Ihren Lebzeiten selbst veranlasst haben. Tun die Erben das erst später, wirkt es nicht mehr. Im Erbfall ist nämlich der Todestag entscheidend. Alle Geldbewegungen, die danach erfolgen, sind für die Erbschaftsteuer unbeachtlich.

Kontobestände zu 85% priviligiert

Die Kontobestände einer GmbH sind zu mindestens 85 % erbschaftsteuerlich privilegiert. Der Kniff: Nach einer Behaltensfrist von fünf Jahren können die Erben über diese Gelder der GmbH frei verfügen. Im Gegensatz dazu unterliegt Kapital im Privatvermögen zum vollen Nennbetrag der Erbschaftsteuer.

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