EU Erbrechtsverordnung: Folgen für Auswanderer

Die neue EU Erbrechtsverordnung kann für Auswanderer ungewollte Rechtsfolgen haben. Am 13. März 2012 hat das EU-Parlament die neue Erbrechtsverordnung verabschiedet, mit der bei grenzüberschreitenden Erbfällen nicht mehr das Internationale Privatrecht gilt.

Staatsangehörigkeitsprinzip wird durch Wohnsitzprinzip ausgetauscht

Tritt die EU Erbrechtsverordnung  im Sommer in Kraft, werden bisher bestehende Rechtsunsicherheiten bei Auslandsfällen beseitigt. So soll künftig der letzte Wohnsitz des Erblassers darüber entscheiden, welches Recht zur Anwendung kommt. Das bisher gültige Staatsangehörigkeitsprinzip wird also durch das Wohnsitzprinzip ausgetauscht. Das Gleiche gilt für die Zuständigkeiten von Gerichten oder Behörden. Ziel ist es, gerade Erbfälle mit EU-Auslandsbezug zu vereinfachen.

Wer im Ausland lebt, aufgepasst!

Auswanderer aufgepasst! Die EU Erbrechtsverodnung könnte unschöne Folgen für Sie haben!

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Viele Deutsche verbringen den Lebensabend im Ausland, zum Beispiel auf Mallorca. Wenn auch  Sie zu dieser Sorte gehören oder es gerade planen, besteht mit der neuen EU Erbrechtsverordnung Handlungsbedarf.Denn: Legen sie testamentarisch nichts anderes fest, werden sie demnächst nach spanischem Recht beerbt.

Wer das den Erben ersparen will, sollte ausdrücklich die Anwendung des deutschen Erbrechts wählen. Dann gilt auch das hiesige Recht, wenn etwa Schenkungen zu Lebzeiten vorgenommen worden sind. An den nationalen Steuerpflichten ändert das neue Recht nichts. Für Erben bringt es aber eine Erleichterung. Das jetzt mögliche europäische Nachlasszeugnis stellt nämlich eine Art internationalen Erbschein dar. Er gilt in allen EU-Ländern, in denen der Erblasser Vermögen hinterlassen hat. Der europäische Erbschein soll nach aktuellem Stand von fast allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkannt werden. Momentan sind Dänemark, Großbritannien und Irland Wackelkandidaten.

Der Wechsel von Staatsangehörigkeitsprinzip zu Wohnsitzrprinzip durch die neue EU-Erbrechtsverordnung besagt allerdings NUR, welches Recht welchen Landes in einem konkreten Fall anzuwenden ist. Ein nochmaliges Beispiel: Für einen Schwede, der seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte, würde im Todesfall das deutsche Erbrecht gelten. Das materielle Erbrecht wurde allerdings nicht mit der neuen EU Erbrechtsverordnung hamonisiert. Es gilt also nach wie vor ein unterschiedliches Erbrecht in den verschiedenen Ländern..

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