Ferienimmobilie: Selbstnutzung muss keine steuerlichen Nachteile haben

Wird eine Ferienimmobilie hin und wieder selbst genutzt, muss das steuerlich nicht schaden.  Bislang galt, dass auch eine nur teilweise Selbstnutzung stets den vollständigen Verlustabzug kostete. Das teilte Dr. Erhard Liemen seinen Lesern zum Beispiel in der 16. Ausgabe des Deutschen Wirtschaftsbriefs 2009 mit.

Die Selbstnutzung der Ferienimmobilie ist unter Umständen ohne Verlustabtrag möglich.

Die Selbstnutzung der Ferienimmobilie ist unter Umständen ohne Verlustabzug möglich.

Doch jetzt gibt ein aktuelles Urteil Anlass für ein Update des erfahrenen Chefredakteur.  Denn: Von der bisherigen Rechtsprechung weicht das Finanzgericht Köln ab (Az. 10 K 4965/07). Dieses sieht vor: Ein zeitweise vermietetes Ferienhaus darf der Besitzer bis zu vier Wochen mit seiner Familie bewohnen.

Dennoch ist ein Verlustabzug durch die Nutzung der Ferienimmobilie möglich – wenn auch nur mit erheblichen Einschränkungen.

Im Urteilsfall war das Ferienhaus an der Nordsee das ganze Jahr an wechselnde Feriengäste vermietet. Die Möglichkeit der vierwöchigen Selbstnutzung war auf feste Zeitspannen in der Nebensaison begrenzt. An der Küste, so das FG, gebe es lediglich etwa 90 Tage im Jahr, an denen fast alles vermietet werden könne.

In der Nebensaison dagegen stünden die Objekte – abgesehen von Weihnachten und Neujahr – weitgehend leer. Im Urteilsfall hatten die Kläger eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Vermietungstagen erreicht.

Zudem hatten sie sich vertraglich verpflichtet, bei Selbstnutzung alles zu pflegen und instand zu setzen. Eine Eigennutzung zum Zweck der Erholung hat das FG deshalb verneint..

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