Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern angehoben

Am 20.06.2012 wurde es im Schweriner Landtag beschlossen: Die Grunderwerbsteuer für Mecklenburg-Vorpommern kletterte von 3,5 Prozent auf 5 Prozent.

So sieht die Übersicht der Grundewerbsteuer 2012 in Deutschland aus

Nach Schleswig-Holstein im Januar,  Rheinland-Pfalz im März und Berlin im April ist Mecklenburg-Vorpommern das vierte Bundesland, das Bauherren mehr abzwackt als bisher. Die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern wurde sogar etwas früher erhoben, als geplant. Angedacht war zunächst der 1. Juli.

In welchem Bundesland fallen 5 Prozent Grunderwerbsteuer an?

Die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern wurde auf 5 Prozent angehoben.

Die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern wurde auf 5 Prozent angehoben.

5 Prozent auf den Erwerb eines inländischen Grundstücks erheben:

  • Baden-Württemberg
  •  Berlin, Brandenburg
  •  Nordrhein-Westfalen
  •  NEU: Mecklenburg-Vorpommern
  • Rheinland-Pfalz
  •  Schleswig-Holstein
  • Thüringen

4,5 Prozent:

4,5 Prozent des Kaufpreises bei einem Immobilienerwerb werden in

  • Bremen
  • Hamburg
  • Niedersachen
  • und Sachsenanhalt

erhoben.

4 Prozent Grunderwerbsteuer

Diese zahlt man einzig und allein im kleinen Saarland.

3,5 Prozent – wer bleibt auf dem niedrigen Niveau?

Mit dem niedrigsten Wert sind Bayern, Hessen und Sachsen am attraktivsten für Bauherren.

Vergessen Sie die Nebenkosten nicht!

Und auch im Rahmen der Neuigkeit der Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern wollen wir Sie noch einmal daran erinnern, die Nebenkosten bei einemKauf eines Grundstücks oder einer Immoblie. Neben der Grunderwerbsteuer fallen auch in Mecklenburg-Vorpommern weitere Nebenkosten an, die Sie bei der Kalkulation nicht vergessen sollten. Mit einem Aufschlag von zirka 13 Prozent des Kaufpreises kalkulieren Sie in der Regel sicher. Je nach Bundesland fallen noch weitere Kosten wie beispielsweise die Maklercourtage an. Auch Kosten für die Grundbucheintragung beim Grundbuchamt und das Honorar für den Notar sind nicht zu unterschätzen.  Für den Makler sollten Sie zwischen 3 und 6 Prozent einplanen. Für Notar und Grundbuchamt zirka 1,5 Prozent.

Sparen Sie Grunderwerbsteuer

Gerade Kauf- oder Bauwillige ärgern sich, wenn die Grundewerbsteuer erst kürzlich erhöht wurde. So wie es bei der Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern der Fall ist. Trotzdem gibt es auch positive Nachrichten. Die aktuelle Niedrigzinsphase können Sie für sich nutzen. Und an dieser Stelle möchten wir Sie noch einmal erinnern, dass Sie die Steuerbemessungsgrundlage beim Immobilienkauf senken können, wenn Sie die Immobilie beispielsweise selbst nutzen.

In diesem Fall können Sie etwaige Anschaffungskosten, wie zum Beispiel die Kosten einer Küche, von dem Kaufpreis der Immobilie abziehen. Weitere Möglichkeiten, die Bemessungsgrundlage zu senken, lesen Sie hier

Gerade wenn sich die Fixkosten außer Plan erhöhen,  ist es um so wichtiger bei der Finanzierung der Immobilie überlegt zu handeln. Hierzu hat Dr. Erhard Liemen gerade in dieser Woche die Commerzbank empfohlen.

Grunderwerbsteuer-pflichtige Vorgänge ans Finanzamt!

Vorgänge, die der Grunderwerbsteuer in Mecklenburg unterliegen, müssen dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Dieses setzt die Grunderwerbsteuer für Meclenburg-Vorpommern 2012 von5 Prozent durch einen  schriftlichen Steuerbescheid fest..

Über Redaktion deutscher-wirtschaftsbrief.de

keine Kommentare...

Hinterlasse eine Antwort