Grundewerbsteuer Hessen 2012 – das gilt!

Die Grundewerbsteuer in Hessen bleibt 2012 bei 3,5 Prozent. Mit Bayern und Sachsen ist Hessen damit eines von wenigen Bundesländern, dass bei der Grunderwerbsteuer 2012 auf dem niedrigsten Prozentsatz bleibt. Wir haben mit dem hessischen Finanzministerium gesprochen und uns für Sie schlau gemacht.

Was ist die Grunderwerbsteuer Hessen 2012? 

Die Grunderwerbsteuer bleibt in Hessen 2012 bei 3,5 Prozent und steigt nicht, wie in anderen Bundesländern.

Die Grunderwerbsteuer bleibt in Hessen 2012 bei 3,5 Prozent und steigt nicht, wie in anderen Bundesländern.

Nach Angaben des hessichsen Finanzministeriums ist die Grunderwerbsteuer eine Verkehrsteuer. Der Grunderwerbsteuer in Hessen unterliegen unter anderem Rechtsvorgänge über inländische Grundstücke. Voraussetzung ist, dass die Rechtsvorgänge darauf gerichtet sind, das Eigentum am Grundstück oder eine eigentümerähnliche Position zu erlangen.

Folgende Erwerbsformen unterliegen der Grunderwerbsteuer in Hessen 2012:

Die Grunderwerbsteuer fällt in Hessen beim Grundstückskauf, dem Grundstückstausch und dem Übergang von Grundbesitz im Rahmen von Gesellschaftsverträgen (z. B. die Einbringung eines Grundstückes in eine GmbH) an. Außerdem wird die wesentliche Änderung des Gesellschafterbestandes einer Personengesellschaft mit Grundbesitz mit der Grunderwerbsteuer in Hessen 2012 besteuert.  Der Übergang und die Vereinigung von mindestens 95 Prozent von Anteile an Gesellschaften mit Grundbesitz gelten als Gegenstand der Grunderwerbsteuer, sowie die Enteignung von Grundstücken.

Erwerbsvorgänge, die in Hessen von der Grunderwerbsteuer befreit sind:

Die 3,5 Prozent die als Grunderwerbsteuer 2012 für Hessen gelten, sind auch Erwerbsvorgänge befreit. Darunter fällt zunächst der Erwerb eines geringfügigen Grunstücks. Hier gilt für die Freistellung von der Grunderwerbsteuer in Hessen eine Grenze von 2.500 Euro als Kaufpreis. Der Grundstückserwerb zwischen Ehegatten ist ebenfalls von der Grunderwerbsteuer in Hessen befreit. Genauso gilt der Erwerb des Grundstücks durch Personen, die in gerader Linie mit dem Besitzer verwandt sind. Auch der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses fällt nicht unter die Grunderwerbsteuer in Hessen 2012.

Die Grunderwerbsteuer beträgt in Hessen auch 2012 noch 3,5 Prozent der so genannten Gegenleistung, wie zum Beispiel dem Kaufpreis.  Dazu gehört nach dem  insbesondere jede Leistung, die der Erwerber dem Veräußerer oder einer anderen Person für den Erwerb des Grundstücks gewährt sowie z. B. auch Leistungen, die dem Veräußerer von Dritten dafür gewährt werden, dass er dem Erwerber das Grundstück überlässt.

Bei Umwandlungen, Einbringungen oder Erwerbsvorgängen wird die Grunderwerbsteuer vom Grundbesitzwert im Sinne des Bewertungsgesetzes berechnet.

Grunderwerbsteuer-pflichtige Vorgänge ans Finanzamt!

Vorgänge, die der Grunderwerbsteuer in Hessen unterliegen müssen dem zuständigen Finanzamt angezeigt werden. Dieses setzt die Grunderwerbsteuer für Hessen 2012 von 3,5 Prozent durch einen  schriftlichen Steuerbescheid fest. Nachdem die Steuer gezahlt wurde, erhalten die Erwerber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ohne diese darf der Eigentümer des Grundstücks nämlich im Regelfall nicht in das Grundbuch eingetragen werden.

Quelle der Inhalte: Hessisches Ministerium für Finanzen

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