Häusliches Arbeitszimmer: die Schreibtisch-Falle

© Benicce / Fotolia.com

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Viele von Ihnen haben als Selbstständige auch ein Home-Office, also einen heimischen Arbeitsplatz. Die moderne Arbeitswelt macht es möglich. Smartphone, Laptop und eventuell sogar eine Watch, die Ihnen ankommende Nachrichten schnell zeigt, machen uns mobil. Das ist ein Fortschritt gegenüber früheren Jahren, als wir alle starr in Büros sitzen mussten, die gegebenenfalls Arbeitgeber vorhalten mussten.

Leider macht der Fiskus oft nicht mit, wenn es darum geht, die heimischen Kosten auch auf die Steuer anzurechnen. Sie kennen vielleicht die Streitigkeiten mit dem örtlichen Finanzamt. Immerhin: langsam scheinen sich die Gerichte der modernen Welt anzunehmen und urteilen manchmal günstig. Wie im folgenden Fall.

Arbeitsplatz im Büro oder in der Praxis muss tatsächlich nutzbar sein

Eine der Schwierigkeiten besteht oft darin, dass das Finanzamt darauf verweist, dass Sie ja in einem Büro oder in einer Praxis noch einen Arbeitsplatz haben. Lehrer, Ärzte, Journalisten – wir alle kennen das. Hier allerdings ging es um einen selbstständigen Logopäden, der eine Praxis hat. Zusätzlich aber machte er ein häusliches Arbeitszimmer geltend.

Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt nahm sich der Sache an und entschied bei der steuerlichen Anerkennung zugunsten des Selbstständigen (Az. 4 K 362/15). Warum? Der Arbeitsplatz des Logopäden in der Praxis war schlicht nicht zumutbar. Was war passiert?

Der Schreibtisch und der dort untergebrachte PC in der Praxis wurde von den drei Angstellten genutzt. Das dürfte gerade bei Ärzten oft der Fall sein. Wir alle wissen, wie eng es teilweise in den Praxisräumen zugeht. Deshalb musste der Logopäde überlegen, seinen Arbeitsplatz dort am Wochenende oder am Abend für die allfälligen Büroarbeiten zu nutzen.

Arbeitsplatz vor Ort nicht zumutbar

Der Logopäde hatte weitere Schwierigkeiten, die auch Ihnen nicht unbekannt sein werden: Sensible Daten in öffentlichen Räumen lassen sich kaum schützen. In ohnehin engen Räumen konnte der Logopäde keine Schränke aufstellen – die Patientendaten wären für alle Angestellten nahezu frei verfügbar gewesen.

Schließlich war das Büro auch noch weit entfernt. Um am Wochenende oder nach den üblichen Büroarbeitszeiten erneut im Büro zu arbeiten, hätte der Logopäde 32 km fahren müssen. Er hielt sich nicht regelmäßig im Büro auf. Vielmehr arbeitete er ohnehin viel zu Hause. Sollten Sie über ein Büro verfügen, dass ähnlich hohe Hindernisse mit sich bringt, sind die Chancen auf eine Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers durch das Finanzamt damit relativ groß.

Die Gelegenheit sollten Sie nutzen – die Steuersparmöglichkeiten in Deutschland werden sich im Laufe der nächsten Jahre noch einmal verschlechtern. Entgegen anderslautender Meldungen haben die Länder und der Bund aus ihrer Sicht kein Geld für Steuererleichterungen.

Mit den besten Grüßen

Ihr

Redaktionsteam „Wirtschaft-Vertraulich“

aus der Redaktion des Deutschen Wirtschaftsbriefs

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