Handschriftliches Testament: Hinterlegen Sie es
Es ist immer gut für den Extremfall vorgesort zu haben, damit der letzte Wille auch gewährt wird. Allerdings sollten Sie ein handschriftliches Testament registrieren lassen, um sicherzustellen, dass der Inhalt auch tatsächlich umgesetzt wird.
Denn: Sind Testamente registriert, wird die verwahrende Stelle über den Todesfall informiert
Dr. Erhard Liemens Leser des Deutschen Wirtschaftsbriefs erhalten diese Warnung schon lange. Immer wieder erinnert der erfahrene Chefredakteur daran, die Durchsetzung von handschriftlich verfassten Testamenten abzusichern.
Amtliche Verwahrung garantiert Durchsetzung des letzten Willen
Wenn der Letzte Wille nicht amtlich verwahrt ist, kommt er möglicherweise überhaupt nicht zur Geltung. Denn: Testamente können unentdeckt bleiben, verloren gehen oder im Extremfall sogar entsorgt werden. Nämlich dann, wenn dem Finder der Inhalt nicht gefällt. Schutz davor bietet Ihnen die amtliche Verwahrung des handschriftlichen Testaments. Dabei wird das Testament an offizieller Stelle hinterlegt und im Todesfall
automatisch berücksichtigt.
Gebühren für die Verwahrung handschriftlicher Testamente
Hinterlegen können Sie handschriftliche Testamente bei den Amtsgerichten oder einem Notar Ihrer Wahl. Die Gebühren hängen davon ab, wie hoch Ihr Vermögen zum Zeitpunkt der Testamentserstellung ist. Bei einem Wert von 100.000 € betragen sie einmalig rund 50 €.
Für die Erfassung beim Zentralen Testamentsregister werden zusätzlich bis zu 18 € Gebühr erhoben. Ist das Testament dort registriert, kommen alle Erbfolgeregelungen schnell und sicher zur Anwendung. Die Standesämter informieren die Stelle über alle inländischen Sterbefälle. Es erfolgt ein Datenabgleich. Sind Testamente registriert, wird die verwahrende Stelle über den Todesfall informiert..
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