Hat einer der Gatten Verluste erzielt, kann er sie mit Gewinnen des anderen verrechnen lassen

Hat einer der Gatten Verluste erzielt, kann er sie mit Gewinnen des anderen verrechnen lassen

Mit Blick auf die Wirtschaft befinden wir uns in einer komfortablen Lage

Gemäß den Prognosen steht Deutschland am Beginn eines Aufschwungs. In den öffentlichen Haushalten ist mit wachsenden Überschüssen zu rechnen. Über 42 Mio. Erwerbstätige sind ein Rekord auf dem Arbeitsmarkt.

 

Den meisten Deutschen geht es derzeit besser als noch vor vier Jahren. Da brannte es in der Währungsunion an allen Ecken und Enden lichterloh. 2010 widerfuhr der Bundesregierung die Gnade eines Konjunkturansprungs. Erstmals seit Jahren stiegen die Reallöhne und Steuereinnahmen wieder. Von der Krise merkten die Menschen im Alltag nichts.

Doch der Boom hatte auch eine negative Seite: Er nahm jeglichen Reformdruck von der Regierung. Alle unter Schwarz-Gelb angekündigten Vorhaben scheiterten. Im Gegenteil – es wurde sogar zurückgerudert. In ersten Branchen wurden Mindestlöhne salonfähig. Der Zeitarbeitssektor bekam engere Fesseln angelegt. Das reicht jedoch noch lange nicht, meint dazu die SPD und macht in den Koalitionsverhandlungen Druck. Bei Zeitarbeit, Teilzeitbeschäftigungen und Befristungen sind neue Regulierungen in greifbare Nähe gerückt.

Gerade weil es uns aktuell wirtschaftlich so gut geht, drohen falsche Weichenstellungen durch die Politik. Die erste bereits ausgekungelte Schnapsidee mit Brisanz ist die Einführung der Finanztransaktionsteuer. Führen nur einzelne Länder diese Steuer ein, werden institutionelle Investoren ins Ausland ausweichen. Sie bringt den beteiligten Staaten daher nur geringere Einnahmen. Das geht mit Wachstumseinbußen einher. Die Steuer betrifft alle Unternehmen, die sich gegen Wechselkurs- und Zinsschwankungen absichern müssen. Das Deutsche Aktieninstitut beziffert die Kosten für den Unternehmenssektor auf nahezu 3,7 Mrd. €.

Von niedrigen Steuersätzen und einer breiten Bemessungsgrundlage ist bei den Gesprächen die Rede. Von der Steuer betroffen wären jedoch sämtliche Anlagen von Sparern in Aktien und Wertpapierfonds. Angeblich soll sie Kleinanleger sowie die Altersvorsorge zwar nicht belasten. Das Problem ist allerdings: Schon ein Steuersatz von 0,1 % könnte private Renten bei der Auszahlung um 2,5 bis 5,5 % schmälern. Selbst Riester-Verträge wären von der Steuer betroffen, warnt der Präsident des Wirtschaftsrats der CDU. Wieder einmal zeigt sich: Wenn politische Entscheidungen gewollt sind, spielt Sachverstand keine Rolle.

Letztlich bleibt abzuwarten, was uns die Große Koalition in Sachen Transaktionsteuer bescheren wird. Haben Sie als Ehegatten bei einer Bank getrennte Konten und Depots, sollten Sie aber schon jetzt handeln: Hat etwa einer der Gatten Verluste erzielt, kann er sie mit Gewinnen des anderen verrechnen lassen.

Eine Möglichkeit hierfür ist, die Verlustverrechnung über die Einkommensteuererklärung vorzunehmen. Der Gatte mit Verlusten muss bis zum 15. Dezember 2013 eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen. Diese ist dann zusammen mit der gemeinsamen Steuererklärung und der Anlage KAP einzureichen.

Die vorteilhaftere Methode besteht darin, dass Gatten einen gemeinsamen Freistellungsauftrag abgeben. Dieser sollte auf 0 € lauten. Dann führt bereits die gemeinsame Bank die Verlustverrechnung durch. Die Gatten brauchen also nicht auf die Steuererstattung zu warten. Das Ausfüllen der Anlage KAP entfällt.

 

Über Redaktion deutscher-wirtschaftsbrief.de

keine Kommentare...

Hinterlasse eine Antwort