Holen Sie mit diesem einfachen Trick mehr aus Ihrer Steuererklärung

© Benicce / Fotolia.com

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Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Jahr für Jahr haben viele von uns den Vorsatz, bestimmte Unterlagen für die kommende Steuererklärung besser, schneller und übersichtlicher zusammen zu haben. Einigen gelingt dies, andere verzweifeln immer wieder. Viele von uns nehmen allerdings aufgrund des Steuerdschungels inzwischen den Steuerberater in Anspruch. Zu Recht, wie sich dann immer wieder bei den Rückzahlungen zeigt. Jetzt können Sie allerdings auf eine neue Rechtsgrundlage bauen und damit viel Geld sparen.

Steuerberaterkosten verhandelbar

Grundsätzlich sind die Kosten für die Steuerberatung festgelegt. Zumindest bislang, nach der Steuerberatervergütungsordnung mussten Sie ganz genau definierte Gebühren für die Leistungen des Beraters entrichten. Dies ändert sich nun.

Die Steuerberatungsvergütungsordnung gibt es immer noch. Nur sieht diese jetzt vor, dass Sie mit Ihrem Steuerberater frei darüber verhandeln können, ob Sie die Gebühren senken wollen, im bisherigen Umfang belassen wollen oder sogar eine Gebührenerhöhung hinnehmen.

Ihr Steuerberater wird wahrscheinlich in vielen Fällen kein Interesse daran haben, hier nach zu verhandeln. Selbst wenn die Gebühren im einen oder anderen Fall steigen sollten, ist allein der Aufwand für die Verhandlung zu groß. Deshalb dürfte in der Praxis die Information recht dürr ausfallen. Der Steuerberater muss Sie zwar darüber in Kenntnis setzen, dass jetzt frei verhandelt werden darf. Dies wird aber relativ versteckt passieren.

Aufpassen bei „Daueraufträgen“

Klassisch dürfte der Fall sein, dass Sie Ihrem Steuerberater quasi einen Dauerauftrag gegeben haben. Dann wird dieser Ihnen die Neuordnung der Gebühren mutmaßlich in verklausulierter Sprache in den Bestandsveränderungen weitergeben. Oder er ändert die AGB. Oftmals werden Sie dies nicht richtig registrieren oder wahrhaben wollen.

Deshalb sollten Sie künftig – und vor allem in Vorbereitung auf das Ende dieses Jahres und damit die nächste Steuererklärung – mit Ihrem Steuerberater gegebenenfalls verhandeln. Vielleicht sind Sie mit der Arbeit des Beraters so zufrieden, dass dieser sein Geld aus Ihrer Sicht verdient hat. Einverstanden.

Wenn Sie hier jedoch Sparmöglichkeiten erwarten, müssen Sie aktiv werden, wie auch der Deutsche Wirtschaftsbrief weiß. Denn ohne eigene Initiative werden Sie vermutlich die Gebühren in der bisherigen Höhe weiter zahlen müssen. Selbst, wenn Sie nur wenige hundert Euro einsparen – dies ist oftmals ein Nettogewinn, den Geldanleger nicht so mühelos schaffen.

Mit den besten Grüßen

Ihr

Redaktionsteam „Wirtschaft-Vertraulich“

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