Honoraransprüche: Wenn ein Anwalt mitten im Verfahren das Handtuch wirft

Zu Ihren Honoraransprüchen, wenn Ihnen ein Rechtsanwalt das begonnene Mandat kündigt, haben wir für Sie hier interessante Informationen für Sie. Was ist zu tun, wenn es zum Streit kommt und der Anwalt plötzlich nicht mehr zum vereinbarten Honarar arbeiten möchte?

Wechsel des Rechtsanwalts bei Streit

Nehmen wir einmal folgenden Fall an:  Stellen Sie sich vor, Sie hätten einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Interessen beauftragt. Da Ihre Ansprüche zu verjähren drohten, hat dieser zur Fristwahrung noch rechtzeitig eine Klage eingereicht. Der Anwalt hat bereits Verhandlungen geführt und Ortstermine wahrgenommen. Doch dann kommt es zwischen Ihnen zum Streit. Da Sie mit einer Honorarerhöhung nicht einverstanden sind, wirft der Anwalt die Klamotten hin und verzichtet darauf, Sie weiterhin zu vertreten.

Die notgedrungene Folge:  Sie müssen einen anderen Anwalt damit beauftragen, Ihre Ansprüche in Ihrem Sinne weiterzuverfolgen.

Grundsatzentscheiung des Bundesgerichtshofs zu Honoraransprüchen bei Anwaltswechsel

Zu einem solchen Fall des Wechsels eines Rechtsanwalts während des Verfahrens hat der Bundesgerichtshof eine Grundsatzentscheidung getroffen (Az. IX ZR 170/10). Danach sind die Aufwendungen des ersten Anwalts für den Mandanten weitgehend nutzlos geworden.

Das, was Sie dem neuen Anwalt schulden, kann der alte nicht mehr als Honoraransprüche geltend machen.

Das, was Sie dem neuen Anwalt schulden, kann der alte nicht mehr als Honoraransprüche geltend machen.

Denn durch den Wechsel muss dieser einen neuen Prozessbevollmächtigten bestellen, für den die gleichen Gebühren ein weiteres Mal entstehen. Für den zweiten Anwalt kommt eine Kürzung des Honorars aufgrund des Gebührenrechts nicht in Betracht. Auch die Klageerhebung und sonstige Maßnahmen haben keine

wirtschaftlichen Vorteile gebracht.

Honoraransprüche des Anwalts bei Wechsel

Fazit: Tätigkeiten, die der erste Anwalt bis zum Wechsel nicht zu Ende gebracht hat, darf er Ihnen auch nicht in Rechnung stellen. Diese übernimmt der zweite und muss auch dafür gezahlt werden. Für alles, was Sie dem neuen Anwalt schulden, verliert der andere seinen Honoraranspruch.

Bilderquelle: © Gina Sanders – Fotolia.com

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