Ihre Prozesskosten beim Mietstreit

Lesen Sie hier, wieviel Sie als Vermieter an Prozesskosten – sprich Anwalts- und Gerichtskosten – einplanen müssen, wenn es zwischen Ihnen und Ihrem Mieter zum Mietrechtsstreit kommt. Hier lesen Sie, ob sich der Gang zum Gericht im Falle eines Mietstreits wirkilch lohnt.

Lohnen sich die Prozesskosten wirklich?

Überschlagen Sie zunächst Ihre Prozesskosten, bevor Sie im Mietstreit vor Gericht ziehen!

Überschlagen Sie zunächst Ihre Prozesskosten, bevor Sie im Mietstreit vor Gericht ziehen!

Jeder Rechtsstreit, der vermieden werden kann, ist für den Mandanten der Beste. Doch wie die Praxis zeigt, führt an einer gerichtlichen Entscheidung mitunter kein Weg vorbei. Für die Frage, ob sich der Gang zum Gericht lohnt, sollten Sie wissen, welche Prozesskosten auf Sie zukommen.

Denn selbst wenn Sie vor Gericht Recht bekommen und der Gegner Ihnen deshalb Ihre Prozesskosten erstatten muss, gilt: Kann er dies nicht, bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Ansprüche bündeln, um Ihr Kostenrisiko gering zu halten.

Anwaltskosten als wichtiger Faktor neben generellen Prozesskosten nicht vergessen!

Ein wichtiger Kostenfaktor im Gerichtsverfahren sind neben den Gerichts- vor allem die Anwaltskosten. Ob Sie vor Gericht einen Anwalt brauchen, hängt davon ab, ob der Rechtsstreit vor einem Amts- oder einem Landgericht verhandelt wird. Bei Verhandlungen vor dem Landgericht ist ein Anwalt für Sie unumgänglich.

Das heißt: Als Kläger würde Ihre Klage ohne Anwalt abgewiesen, als Beklagter würden Sie ohne Anwalt verurteilt. Ob das Amts oder das Landgericht zuständig ist, bemisst sich nach dem Streitwert, also dem Wert der Klageforderung, wobei folgende Regel gilt: Bei einem Streitwert bis 5.000 € ist das Amtsgericht zuständig. Bei einem Streitwert ab 5.000,01 € ist das Landgericht zuständig.

Woraus setzen sich die anfallenden Prozesskosten für Sie zusammen?

Zunächst sollten Sie wissen, was Ihnen der Rechtsanwalt berechnen darf Haben Sie mit Ihrem Anwalt keine spezielle Honorarvereinbarung getroffen, richten sich seine Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es sieht für Anwälte zwei wichtige Gebührentatbestände vor: Die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr.

Die Verfahrensgebühr als Teil Ihrer Prozesskosten

Die Verfahrensgebühr kann Ihnen der Anwalt für sämtliche Tätigkeiten berechnen, die für ihn außerhalb des Gerichtstermins anfallen, wie beispielsweise

  • die Fertigung der Klage oder der Klageerwiderung sowie sämtlicher weiterer Schreiben andas Gericht und Klagegegner,
  •  sämtliche Besprechungstermine,
  • sämtliche Telefongespräche oder telefonischen Auskünfte und
  • die Beantragung von Prozesskostenhilfe.

Ausgehend vom Streitwert hat die Verfahrensgebühr den Faktor 1,3. Um zu erfahren, wie hoch die Verfahrensgebühr in Ihrem konkreten Fall ist, schauen Sie einfach in die Tabelle auf der folgenden Seite. In der Zeile mit dem jeweiligen Streitwert Ihrer Klage finden Sie den Gebührenwert in der entsprechend betitelten Spalte.

Beispiel:

Bei einem Streitwert von 1.950 € beträgt die Verfahrensgebühr 172,90 €; bei einem Streitwert von 3.600 € beträgt sie 318,50 €.

Die Terminsgebühr

Wird die Klage nicht zurückgenommen und einigt man sich nicht, steht der Gerichtstermin für Sie an. Für dessen Wahrnehmung kann Ihr Anwalt die Terminsgebühr berechnen. Die Terminsgebühr fällt nur einmal an – selbst dann, wenn ihr Anwalt mehrere Gerichtstermine für Sie wahrnehmen muss. Ausgehend vom Streitwert hat diese Gebühr den Faktor 1,2.

Beispiel:

Sie verlangen von Ihrem Mieter 2.600 € Schadenersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen.
Ihr Anwalt erstellt die Klage und nimmt bei Gericht mehrere Termine zur mündlichen Verhandlung sowie zur Zeugenvernehmung für Sie wahr. Dann kann er Ihnen eine Verfahrensgebühr von 245,70 € plus eine Terminsgebühr von 226,80 € berechnen.

Welche Gerichtskosten entstehen

Erheben Sie Klage, sind dafür zunächst Gerichtsgebühren zu zahlen. Deren Höhe richtet sich ebenfalls nach dem sogenannten Streitwert, also dem Wert, den der Rechtsstreit für den Kläger hat. Grundsätzlich gilt: Muss das Gericht über Ihre Klage durch Urteil entscheiden, fallen stets drei Gebühren an.

Beispiel:

Als Vermieter verklagen Sie Ihren Mieter auf Zahlung rückständiger Miete in Höhe von 1.400 €. Wenn das Gericht ein Urteil hierüber fällt, betragen die Gerichtsgebühren 165 €.

Tipp: Bündeln Sie Ihre Ansprüche! Je mehr Ansprüche Sie auf einen Schlag gegen Ihren Mieter
geltend machen, desto günstiger wird es für Sie, weil Sie Prozesskosten sparen. Vor allem bei Räumungs- und Zahlungsklagen können Sie damit viel Geld sparen.

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