In den letzten Tagen bin ich mal wieder heftig ins Grübeln gekommen

In den letzten Tagen bin ich mal wieder heftig ins Grübeln gekommen

Ich weiß gar nicht, wie oft ich schon vor solchen Offerten gewarnt habe.

Von Seriosität kann bei diesen Anrufen nun wirklich nicht die Rede sein. Zudem sind derartige ungefragte Kontaktaufnahmen in Deutschland verboten. Und doch fallen Anleger noch immer darauf herein.

Die Häufigkeit der Rückfragen spricht dafür, dass aktuell eine neue Telefonverkaufswelle angelaufen ist. Betroffene können mich gern darüber informieren, welche Firmen unerlaubt bei ihnen angerufen haben. Das kann ich zur Warnung im Wirtschaftsbrief aufgreifen und auch die Finanzaufsicht BaFin informieren. Auskünfte zu den Erfolgsaussichten sollten Sie von mir jedoch nicht erwarten. Denn: Es geht um Betrug.

Hier sind Kursmanipulateure am Werk, die auf Kosten der Angerufenen später Kasse machen wollen.

Wer meint, dass das in seinem Fall nicht so ist, möge das mit sich selbst abmachen und Lehrgeld zahlen.

Lange kein Thema mehr war die „Nigeria-Connection“. Als erster deutscher Redakteur hatte ich gewarnt. In Briefen oder Mails wurde die Auszahlung großer Summen in Aussicht gestellt – gegen Vorabgebühren.

Einige Varianten dieser Art sind noch immer im Umlauf. Besonders beliebt ist derzeit eine Art Erbensuche.

Es gibt wohl nach wie vor naive Mitbürger, die die Vorabgebühren zahlen und nachher keinen Cent erhalten.

Am häufigsten werde ich aktuell gefragt, warum ich vom Prokon-Zinsangebot nichts halte.

Hintergrund: Das Windkraftunternehmen bietet attraktive Zinsen von 8 % und konnte seit Jahren Ausschüttungen leisten. Zwar mag das auch in Zukunft der Fall sein – sicher ist diese Anlageform für die Zeichner dennoch nicht. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Itzehoe habe ich im Brief 16/11 verwiesen. Ergänzend dazu:

Die Erträge, die die Prokon GmbH erzielt, bestehen aus Darlehenszinsen „verbundener“ Unternehmen. Solange diese wirtschaftlich rentabel arbeiten, wird Prokon in der Lage sein, seine Anleger zu bedienen.

Sollte aber einmal Flaute herrschen, kann die Grundverzinsung gekürzt oder sogar ausgesetzt werden.

Die dann vertraglich vorgesehene Nachzahlung kann Prokon verschieben, sollten die Mittel knapp sein. Zudem: Bleibt der wirtschaftliche Erfolg aus, könnten die Zinsen dauerhaft ausfallen.

Das vorgesehene Kündigungsrecht hilft Anlegern nur, wenn Prokon dafür über genügend Barmittel verfügt. Geht jedoch das Geld aus, kann die Kündigung der Genussrechte auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden. Im schlimmsten Fall kann das Kapital verloren sein. Genussscheininhaber sind am Pleiterisiko beteiligt.

Sollte es dazu kommen, ist das Geld weg. Kein Rettungsfonds springt hier ein.

(Der Deutsche Wirtschaftsbrief 25/2011)

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