Kindergeldantrag 2012 – auch für „Große“

Der Kindergeldantrag kann sich 2012 auch bei „großen“ Kindern, also über 18 und unter 25 Jahren lohnen. Denn durch die neuen Regelungen 2012 haben wesentlich mehr Familien Anspruch auf Kindergeld. Klar ist aber auch: Ohne Kindergeldantrag läuft nichts.

Neue Grenzen beim Kindergeldantrag

Seit diesem Jahr gilt nicht mehr, dass Kinder unter 25 Jahren, die mehr als 8.004 € (netto) im Jahr verdienen, kein Kindergeld mehr erhalten. Die Einkommensüberprüfung fehlt jetzt weg. Auch Werbungskosten müssen nicht mehr belegt werden. Das einzige, was für den Kindergeldantrag vorliegen muss,i st der Nachweis für eine Ausbildung, die Arbeitssuche oder die Arbeitslosigkeit der Kinder. Das ist alles. Diese neue Vorgehensweise betrifft auch alles, was daran hängt:  Das Arbeitslosengeld, den Riester-Renten-Zuschlag und den Kinderzuschlag im öffentlichen Dienst.

Kindergeldantrag auch bei Zuverdiensten der Kinder

Ein zu hohes Ausbildungsgehalt oder auch ein lukrativer Nebenjob verwehrte besonders Kindern im dritten Ausbildungsjahr das Kindergeld. Mittlerweile lohnt sich der Antrag generell bis zum 25. Lebensjahr. Egal, welche Nebeneinkünfte es gibt und wie hoch das Ausbildungsgehalt ist.

Lohnt sich ein Kindergeldantrag auch bei einer zweiten Ausbildung? 

Der Kindergeldantrag lohnt sich sogar für die Zweitausbildung!

Der Kindergeldantrag lohnt sich sogar für die Zweitausbildung!

Diese Frage lässt sich generell mit „ja“ beantworten. Denn auch bei einer Zweitausbildung zieht die „unter 25-Grenze“.  Allerindgs gibt es ein Kriterium, was zu einer Ablehung des Kindergeldantrags führen könnte: Falls Ihr Kind mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Das gleich gilt übrigens für arbeitssuchende Kinder, die nach der Erstausbildung auf der Suche nach einer zweiten sind. Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz oder auch um ein Studium müssen allerdings für den Kindergeldantrag nachgewiesen werden.

Arbeitslose Kinder dürfen allerdings nur einen 400-Euro-Job ausüben, um weiterhin Kindergeld zu bekkommen. Und hier gilt die „Unter-25-Regel“ nicht. Sie dürfen maximal 21 Jahre alt sein.

Kindergeldanträge halten auch weiteren Einkünften stand

Gerade Kinder aus wohlhabenderen Familien verfügen schon in jungem Alter über Miet- oder Kapitaleinkünfte. Seit 2012 sorgen diese nicht mehr dafür, dass ein Kindergeldantrag abgelehnt wird. Vorher waren sie der Grund, dass kein Kindergeld gezahlt wurde. Das ist jetzt nicht mehr der Fall.

Werden Sie aktiv und stellen Sie den Kindergeldantrag!

Wie Sie aus diesem Artikel entnehmen können, entstand durch die Gesetzesänderung über den Wegfall der Einkommensüberprüfung des Kindergeldes ein Anspruch auf Kindergeld, bei vielen, die es vorher nicht erhielten. Aber wie es im Leben so ist: Das Kindergeld wird Ihnen jetzt nicht plötzlich in den Schoß fallen, nur weil sich die Regelungen geändert haben. Damit Sie das Ihnen zustehende Kindergeld – das sind ja mindestens 184 € – auch erhalten, müssen Sie sich um den Antrag kümmern.

Hier finden Sie eine Übersicht der Bundesagentur für Arbeit zum Kindergeldantrag..

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