Kombi-Rente: Darüber urteilt demnächst das Stuttgarter OLG

Über eine hoch spekulative Kombi-Rente urteilt demnächst das Stuttgarter Oberlandesgericht.Die Generali Lebensversicherung AG und die Sparenta GmbH & Co. hatten sich etwas einfallen lassen:

Anleger sollten in eine Lebensversicherungspolice eine Einmalzahlung leisten, finanziert über einen Kredit. Das Darlehen sollte dann über hoch rentierliche Investmentfonds getilgt werden. Damit aber nicht genug. Der Kredit wurde in Schweizer Franken aufgenommen, der dieses Jahr durch die Decke geschossen ist.

Davor, dass Kombi-Renten ein schwieriges Modell zur Vorsorge sind, warnt Dr. Liemen seine Leser schon lange.

Davor, dass Kombi-Renten ein schwieriges Modell zur Vorsorge sind, warnt Dr. Liemen seine Leser schon lange.

Dr. Liemen hat Leser vor solchen Kombi-Renten immer gewarnt

Die Kreditbelastung ist dadurch gestiegen. Die Entwicklung bei den Investmentfonds verlief enttäuschend. Die Folge: Die Rentenversicherung hat ihre Überschussanteile gekürzt. Für viele Anleger ist das ein Fiasko. Die Leser von Wirtschaftsexperte Dr. Erhard Liemen wissen durch ihr Abonnement des Deutschen Wirtschaftsbriefs, dass er vor  Konstruktionen dieser Art immer wieder gewarnt hat.

Das Urteil des OLG Stuttgart ist Berufungsinstanz in diesem Fall

Die Rechtsanwälte Witt aus Heidelberg haben jetzt das zweite Urteil vor dem Landgericht Stuttgart erstritten. Anleger erhalten Schadenersatz zugesprochen, weil die Kombi-Rente als Altersvorsorge nicht geeignet ist. Einiges spricht dafür, dass sich das OLG Stuttgart als Berufungsinstanz dieser Entscheidung anschließen wird. Geschädigte Anleger, die erst jetzt Schadenersatz geltend machen wollen, müssen sich jedoch sputen: Wurde die Kombi-Rente vor dem 01.01.2002 abgeschlossen, verjähren etwaige Ansprüche zum Jahresende.

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An den Kosten verlorener Zivilprozesse können Sie möglicherweise den Fiskus beteiligen

Über den Abzug als außergewöhnliche Belastung hatte Dr. Erhard Liemen seine Leser erst kürzlich informiert.  Ergänzend dazu: Absetzbar sind neben den Gerichtskosten auch die Entschädigungen für Sachverständige und für Zeugen. Bei Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater werden nur die gesetzlichen Gebühren akzeptiert. An Abweichungen nach oben wird sich das Finanzamt nicht beteiligen.

Zudem: Anerkannt wird lediglich, was die zumutbare Eigenbelastung übersteigt. Das hängt vom Einzelfall ab.

Basis bilden Familienstand und Jahreseinkünfte. Von den Prozesskosten ist die Eigenbeteiligung abzuziehen. Was darüber hinaus geht, können Sie in der Steuererklärung geltend machen.

Bei Privatpersonen kommt es auf das Jahr an, in dem die Prozesskosten angefallen und abgeflossen sind. Dauert der Prozess mehrere Jahre, können Sie nur ansetzen, was in jedem Jahr an Kosten angefallen ist. Es ist deshalb vorteilhaft, wenn in einem Jahr möglichst viele Kosten auflaufen.

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