Mit Verweis auf den Mietspiegel können Sie die Miete anheben

Der Mietspiegel kann Ihnen als Vermieter helfen, eine Mieterhöhung bis zum ortsüblichen Mietstandard durchzuführen. Sie können die Mieterhöhung dann mit dem Mietspiegel begründen, müssen diesen jedoch Vermietern nicht vorlegen.

Sie als Vermieter müssen bei einer Mieterhöhung allerdings die gesetzlichen Vorgaben beachten und die Erhöhung begründen. Die einfachste Lösung besteht darin, auf einen Mietspiegel zu verweisen. Woher Sie diesen haben, ist Ihre Sache. Ein Hinweis darauf, wo der Mieter ihn einsehen kann, ist nicht erforderlich.

Mietspiegel müssen Sie Mietern hierbei nicht vorlegen

Sollte ein Mieter protestieren, können Sie ihn auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes verweisen (Az. VIII ZR 231/09). Danach ist es Mietern durchaus zumutbar, sich selbst um die Beschaffung von Mietspiegeln zu kümmern. Dass es Mietervereinigungen gibt, sei allgemein bekannt und jeder könne sich deren Adressen besorgen. Fehlen Mietspiegel oder entsprechende Sachhinweise, macht das Mieterhöhungen nicht unzulässig.

(Der Deutsche Wirtschaftsbrief 10/2011)

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