Neue Klage gegen Zinssätze des Finanzamtes

Zinsen auf dem Prüfstand

Aus dem aktuellen kostenlosen Newsletter
„Wirtschaft-vertraulich“:

Sicher ist auch Ihnen der eine oder andere Ärger mit dem Finanzamt geläufig. Besonders unverständlich wird es aber immer dann, wenn der Fiskus mit Annahmen und Zahlen hantiert, die nichts mehr mit der erlebbaren Praxis der Steuerpflichtigen zu tun haben.

Eins der besonders offensichtlichen Beispiele ist die Verzinsung von Steuernachforderungen.

Dabei gilt bisher: Wenn das Finanzamt Nachforderungen stellt, muss der Steuerzahler darauf Zinsen zahlen.

Dabei ist unerheblich, ob Sie Schuld an der verspäteten Steuerfestsetzung haben oder nicht.

 

So viel Zinsen müssten Sie zahlen

Die Experten sprechen dabei von der so genannten Vollverzinsung. Denn es müssen nicht nur Nachzahlungen verzinst werden. Im Gegenzug würden Sie auch Zinsen bei einer Erstattung erhalten.

Sie beträgt 0,5% je Monat, also insgesamt 6% pro Jahr.

Die Verzinsung beginnt dabei 15 Monate nach der Entstehung der Steuer. Bei der Einkommensteuer für 2010 würde die Verzinsung entsprechend am 1. April 2013 starten.

Allerdings entsteht die Ungerechtigkeit dann bei der weiteren Verbuchung der Zinsen.

Denn während Sie vereinnahmte Zinsen im Jahr des Erhalts als Kapitaleinnahmen verbuchen müssen, wurde ab 2000 der davor mögliche Ansatz von Zinsen auf Nachzahlungen als Sonderausgaben gestrichen.

 

Weitere Unstimmigkeiten

Denn die genannten 6% sind längst jenseits jeder realistischen Annahme. Hierbei müssen Sie wissen, dass solche Zinssätze eigentlich einem Fremdvergleich standhalten sollten, sonst könnten sie als willkürlich gelten.

Doch ein Zinsniveau von 6% gehört schon längst der Vergangenheit an.

Das Problem: Bislang hatte sogar der Bundesfinanzhof die Höhe dieser Zinsen bestätigt (z. B. im Urteil Az.: I R 80/10). Aber es gibt immer wieder Fälle, wo dieses Niveau erneut richterlich überprüft werden soll.

Aktuell ist ein entsprechendes Verfahren vor dem Finanzgericht Düsseldorf (Az.: 12 K 2497/12 AO) anhängig. Dies gibt Betroffenen die Gelegenheit, zumindest über den Weg eines Einspruchs mögliche Zinsforderungen einzufrieren.

Wenn Sie also einen Bescheid über ein Zinsfestsetzung erhalten haben, sollten Sie zwei Dinge tun: Einspruch erheben und das Ruhen des Verfahrens beantragen.

Als Begründung verweisen Sie auf das laufende Verfahren in Düsseldorf.

 

Apropos Zinsen

Ich erinnere gern noch einmal an die Anlegermesse „Invest“ in Stuttgart.

Sie findet am 19. und 20. April statt und der GeVestor-Verlag ist mit einem eigenen Stand vertreten. Dort werden Dr. Erhard Liemen als Chefredakteur vom „Der Deutsche Wirtschaftsbrief“ und „Dr. Liemen Depot-Brief“ und ich selbst unseren Lesern am Samstag, den 20. April, vormittags für Gespräche zur Verfügung stehen.

Wenn Sie selbst an der Messe nicht teilnehmen können, bieten Ihnen der GeVestor Verlag einen ganz besonderen Service.

Denn wir werden jeden Tag über einen Live-Stream das Geschehen am GeVestor-Stand im Internet übertragen.

So können Sie bequem von zu Hause aus alle Vorträge unserer Börsen-Experten verfolgen.

Der Live-Stream beginnt am Freitag den 19. April 2013 um 11:00 Uhr und läuft an den beiden Messetagen jeweils von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

Abrufen können Sie den Stream unter diesem Link

http://www.gevestor.de/livestream-invest-2013

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

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