Neue Reisewarnungen ….

© Nerlich Images / Fotolia.com

© Nerlich Images / Fotolia.com

Heute morgen meldeten die Medien, dass Air Berlin mit weiteren Flugausfällen rechnet. Grund ist der Partner TUI Fly, bei dem viele Piloten inzwischen Krankmeldungen einreichen. Sie haben Angst vor den Folgen möglicher Fusionen oder Streichungen und fallen deshalb aus. So jedenfalls können wir es lesen. Die Fluggesellschaft rechnet mit massiven Ausfällen. Damit aber geht eigentlich auch eine Reisewarnung an Sie einher.

 Nicht mehr mit dem Flugzeug?

Stellen Sie sich vor, Sie haben bei Air Berlin gebucht und der Flug verspätet sich beziehungsweise fällt ganz aus. Was ist zu tun? Wie sind Ihre Rechte? Die

Der einfachste Fall ist, dass Sie mit Ihren Unterlagen am Flughafen eintreffen. Rechtzeitig checken Sie ein und erfahren, dass der Flug ausfällt oder verschoben wird. Die EU hat diesen Fall geregelt. Ihnen stehen damit bis zu 600 Euro Entschädigung zu.

Wenn das Reiseziel in 1.500 km Entfernung liegt, haben Sie Anrecht auf 250 Euro Entschädigung. Bei bis zu 3.500 km Entfernung sind dies immerhin 400 Euro. Liegt das Ziel noch weiter entfernt, können Sie mit 600 Euro Entschädigung rechnen. Zudem erhalten Sie kostenlose Betreuungsleistungen bis hin zu Mahlzeiten und einem Hotel.

Oft passiert es auch, dass ein Flug dann umgebucht wird. Bei entsprechenden Wartezeiten haben Sie einen Anspruch auf die genannten Entschädigungen. Allerdings: Nicht jede Fluggesellschaft reagiert. Teils klagen auch Verbraucher oder Verbraucheranwälte, dass Richter nicht richtig Bescheid wissen. Denn: Wenn ein ursprünglicher Flugplan geändert wird, also die An- und Abflugsorte oder die Zeiten, Sie aber einen Platz gebucht hatten, dann gilt ein solcher Flug sogar als annulliert. Dabei dürfen allerdings keine „außergewöhnlichen Umstände“ vorliegen, also etwa ein medizinischer Notfall oder extreme Unwetterlagen.

Annullierung: weitgehende Ansprüche

Wenn ein solcher Flug also annulliert wird, haben Sie folgende Ansprüche:

Erstattung des Ticketpreises, kostenlosen Rückflug zum ursprünglichen Abflugort, eine anderweitige Beförderung zum Zielort (auf ähnlichem Wege) und eine kostenlose Hotelübernachtung (im Zweifel).

Zusätzlich muss die Fluggesellschaft gegebenenfalls die oben genannten Entschädigungen zahlen. Bei einem angebotenen Alternativflug muss die Fluggesellschaft abhängig von den oben genannten Strecken nur 50 % dieser Entschädigung zahlen, wenn der Flug 2, 3 oder 4 Stunden später als ursprünglich geplant am Zielort eintrifft.

Unabhängig davon gilt jedoch, dass Sie derzeit bei Flügen mit Air Berlin durch Anrufe etwa bei der Gesellschaft selbst prüfen sollten, ob Sie fliegen können. Möglicherweise müssen Sie sonst Termine verschieben, was ärgerlich sein könnte.

 

Mit den besten Grüßen

Ihr

Redaktionsteam „Wirtschaft-Vertraulich“

PS: NEU: Kennen Sie die aktuelle Studie „Währungsangst 2016/2017“? Wie Sie Ihr Geld retten, wenn die Krise

im Euro-Raum eskaliert Klicken Sie hier und sichern Sie sich Ihr Exemplar!

Kommentare sind nicht erlaubt.