Neues Mietrecht: Ihr Schutz vor Mietnomaden

Nach fast 12 Jahren wurde nun das Mietrecht erstmals umfassend neu geregelt.

Dabei hatte sich der Gesetzgeber an die Neufassung vor allem aus 2 Gründen gewagt.

  1. Es sollen Anreize für Sie als Vermieter geschaffen werden, um Ihre Bestandsimmobilien energetisch zu modernisieren.
  2. Als Vermieter sollen Sie besser gegen Mietnomaden geschützt werden.

Vor allem der zweite Punkt dürfte für Sie als Vermieter interessant sein. Was Sie dazu wissen müssen:

 

Schnellere Verfahren werden möglich

Vermieter werden durch neues Mietrecht besser geschützt

Bisher mussten Vermieter viel Zeit und Geld investieren, um Mietnomaden oder hartnäckig zahlungsunwillige Mieter wieder loszuwerden.

Nun hat der Gesetzgeber die Verfahrensweisen bei einer Räumungsklage deutlich zu Gunsten des Vermieters verändert.

Als erstes wurde die Zivilprozessordnung geändert. Sie bildet den organisatorischen Rahmen für Räumungsklagen.

In der neuen Fassung des Paragraphen 272 Absatz 4 heißt es dabei: „Räumungssachen sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen.“

Damit haben Sie als Vermieter ein Anrecht auf eine schnelle Entscheidung des Gerichtes. Und gerade in solchen Fällen trifft das Sprichwort „Zeit ist Geld“ besonders zu.

 

Ihr möglicher Schaden als Vermieter soll begrenzt werden

Als Vermieter können Sie bei einer Räumungsklage beantragen, den Mieter gleichzeitig zur Zahlung der rückständigen Miete zu verurteilen.

In diesem Fall können Sein nun ebenfalls beantragen, dass der säumige Mieter zur Leistung einer Sicherheit verpflichtet wird. Diese soll in Höhe der während des Verfahrens auflaufenden Miete erfolgen.

Im Paragraph 283 a Zivilprozessordnung heißt es dazu: „Wird eine Räumungsklage mit einer Zahlungsklage aus demselben Rechtsverhältnis verbunden, ordnet das Prozessgericht auf Antrag des Klägers an, dass der Beklagte wegen der Geldforderungen, die nach Rechtshängigkeit der Klage fällig geworden sind, Sicherheit zu leisten hat…“.

Allerdings überprüft das Gericht zwei Aspekte. Zum einen, ob Ihre Klage hohe Aussicht auf Erfolg hat. Zum anderen sollen die Interessen von Kläger und Beklagtem abgewogen werden.

Im Praxisfall dürften Sie aber in der Regel sehr gute Chancen haben, dass der säumige Mieter zu einer Sicherheitsleistung verpflichtet wird.

Der Gesetzgeber schafft damit eine Möglichkeit, den wirtschaftlichen Schaden für den Vermieter so gering wie möglich zu halten.

 

Schlupflöcher für Mietnomaden werden geschlossen

Es wurde auch für den Fall vorgesorgt, dass der Mieter die Sicherheitszahlung nicht leistet. Dann können Sie ein Räumungsurteil auch per einstweiliger Verfügung erhalten.

Das dauert nur wenige Tage und begrenzt ebenfalls den möglichen wirtschaftlichen Schaden.

Und noch einen weiteren Vorteil können Sie als Vermieter verbuchen. Bisher versuchten säumige Mieter, die Räumung durch einen vorgeschobenen Untermieter zu vereiteln.

Das läuft in Zukunft ins Leere. Nun können Sie auch in solch einem Fall einen schnellen Räumungstitel per einstweiliger Verfügung bekommen.

 

Als Vermieter müssen Sie bei Räumung nicht mehr in Vorkasse gehen

Wenn die Räumung durchgeführt wurde, blieben bisher viele Vermieter auf den Kosten sitzen. Das wurde ebenfalls zu Ihren Gunsten neu geregelt.

Denn Sie müssen nun gegenüber dem Gerichtsvollzieher keinen Vorschuss mehr für den Abtransport und die Einlagerung von in der Wohnung verbliebenen Gegenständen des Mieters leisten.

Insgesamt hält das neue Mietrecht für Sie als Vermieter wesentliche Besserungen bereit, um Zeit und Geld zu sparen.

Welche Möglichkeiten Ihnen bei der energetischen Modernisierung eröffnet werden, zeige ich Ihnen hier auf deutscher-wirtschaftsbrief.de in Kürze.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

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