Rentner im Ausland: Ihre Steuerpflicht

Das Thema Rentnerbesteuerung im Ausland ist besonders heikel, weil häufig Fehler unterlaufen, wenn es um die Frage der Steuerpflicht deutscher Rentner im Ausland geht und die Zahlungen nicht erfolgen. Doch Nachzahlungen können drohen.  Deshalb rät Dr.  Erhard Liemen: Auslandsrentner sollten sich  in Zweifelsfällen von deutschen Steuerexperten beraten lassen. Lesen Sie hier alle Details.

Steuerpflicht deutscher Rentner, die im Ausland leben

Die Steuerpflicht von Rentnern im Ausland ist im Moment ein heiß umstrittenes Thema. Das Finanzamt Neubrandenburg hat diese angeschrieben und zu Einkommensteuererklärungen aufgefordert.

Sind Sie als Renter im Ausland nicht Ihrer Steuerpflicht nachgekommen, drohen Nachzahlungen.

Sind Sie als Renter im Ausland nicht Ihrer Steuerpflicht nachgekommen, drohen Nachzahlungen.

Die Einkommensteuerbescheide für Rentner im Ausland werden rückwirkend ab 2005 erstellt. Mit der Folge, dass Nachzahlungen drohen, wenn Sie Ihrer Steuerpflicht bisher noch nicht nachgekommen sind. Entwarnung gibt es nur dort, wo ausländische Staaten das Besteuerungsrecht für deutsche Renten innehaben. Aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen ist das etwa in Spanien oder auch den USA der Fall. Rentner im Ausland, die in anderen Ländern ihren Ruhestand genießen, sollten also unbedingt prüfen, ob sie ihrer Steuerpflicht nachgekommen sind und falls nicht, sich professionelle Berater zur Seite nehmen, die Ihnen legal die nachzuzahlende Steuerlast mindern können.

So können Sie auch als Rentner im Ausland ihre Steuerlast senken

Müssen Sie als Auslandsrentner mindestens 90 % ihrer Gesamteinkünfte hier versteuern, ist Abhilfe möglich. In diesem Falle kann die „normale“ Besteuerung wie bei Ansässigkeit in Deutschland beantragt werden. Die Folge: Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen werden anerkannt und mildern damit ihre Steuerlast.

Letzteres kann vor allem Senioren betreffen, die allein von ihrer deutschen gesetzlichen Rente leben oder von Mieteinnahmen, die sie aus in Deutschland gelegenen Immobilien erzielen.

Aber Achtung: Wenn Zusatzversicherungsrenten und private Renten anfallen, hat der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht.

Rentner im Ausland? Suchen Sie sich besser einen Steuerexperten!

Aufgrund der drohenden Nachzahlungen und der unterschiedlichen Regelungen, was als steuermindernd anzusetzen ist,  wäre es ratsam einen Steuerexperten aufzusuchen, der Ihnen eine Analyse zu Ihrem individuellen Fall liefern kann. Gerade in Zweifelsfällen verschneken Sie bei einem Alleingang womöglich Geld und die Beratung von Seiten eines Steuerexperten lohnt sich.

Rentner im Ausland – ohne Adresse?

Wer als Bezieher einer gesetzlichen Rente ohne Anschrift im Ausland „abgetaucht“ ist, sollte wissen: Steuerbescheide werden auch durch Aushang wirksam. Wenn Sie also nichtsahnend auf Heimatbesuch sind, könnte bei der Einreise nach Deutschland die Eintreibung der ausstehenden Steuern drohen.

Dr. Liemens Leser sind dank solcher umfangreichen und vorallem rechtzeitigen Warnungen stets besser informiert und auf mögliche ungeahnte Zahlungen besser vorbereitet. Gehören auch Sie zu seinem Leserkreis und stehen Sie mit Ihren Beratern auf Augenhöhe. Machen Sie hier den 30-Tage-gratis-Test. .

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