Schenkungen – Vollziehen Sie diese noch vor 2013!

Wenn Sie demnächst Schenkungen vollziehen wollen, läuft Sie bereits der Countdown. Dr. Liemen rät Ihnen , unbedingt noch vor 2013 mit diesen abzuschließen. Wenn Sie größere Schenkungen, wie etwa die Übertragung Ihres Unternehmens,  geplant haben, sollten Sie diese also unbedingt vor der nächsten Bundestagswahl vollziehen.

Schenkungen: Reform des Erbrechts sehr wahrscheinlich

Die Wahrscheinlichkeit, dass das Erbrecht in den kommenden Jahren erneut reformiert wird, ist groß. Der Bundesfinanzhof äußerte bereits Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Gesetze.  Die mögliche Folge: Der aktuell günstige Gestaltungsspielraum gerade für Unternehmenserben könnte kippen.

Sicheres Ziel einer neuen Regierung: Höhere Erbschaftssteuer

Außerdem droht „Gefahr“ durch das Erstarken des rot-grünen Spektrums. Eine neue Regierung nach der Bundestagswahl 2013 wird sich mit großer Sicherheit dafür einsetzen, dass das Erbschaftsteueraufkommen steigt. Die Erhöhung der Erbschaftsteuer wird sicher kommen.

Gemäß Steuerschätzung kassiert der Fiskus 2011 nämlich statt 4,7 nur noch 4,2 Mrd. € Erbschaftsteuer. Das ist deutlich weniger, als etwa die Grunderwerbsteuer einbringt. Dies wird rot-grün ein Dorn im Auge sein.

Schenkungen: Profitieren Sie noch vom aktuellen Recht! 

Schenkungen - gerade größere - sollten zeitnah vorgenommen werden.

Schenkungen - gerade größere - sollten zeitnah vorgenommen werden.


Gerade, wenn Sie Unternehmer sind, sollten Sie die Chance nutzen, Ihren Betrieb steuergünstig auf die nächste Generation zu übertragen. Wer vom heutigen Recht profitiert, sollte Erbschaftsteuerbescheide bestandskräftig werden lassen.

Denn: Dass das Bundesverfassungsgericht Steuervorteile rückwirkend kippt, ist kaum zu erwarten.

Aus Gründen der Vorsicht können Schenkungsverträge mit entsprechenden Steuerklauseln versehen werden. Solche Klauseln ermöglichen, dass eine Schenkung in bestimmten Fällen rückabgewickelt werden kann. Welche Variante für Sie konkret in Frage kommt, erörtern Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.

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