Solidaritätszuschlag: Neue Musterklage des Bundes der Steuerzahler

Um den Solidaritätszuschlag zu kippen, hat der Bund der Steuerzahler eine neue Vorlage an das Bundesverfassungsgericht angekündigt. Das für den konkreten Fall zuständige Niedersächsische Finanzgericht wird den Fall aber vermutlich nicht an das Bundesverfassungsgericht weiterreichen. Damit droht auch dieser Versuch zu scheitern.

In einer Pressemitteilung hat der Bund der Steuerzahler eine erneute Vorlage bezüglich des Solidaritätszuschlags an das Bundesverfassungsgericht angekündigt. Es geht um einen Fall vor dem Niedersächsischen Finanzgericht (Az. 7 K 143/08). Der Ansatzpunkt dabei ist, dass mit dem Soli die Einkünfte von Arbeitnehmern höher belastet würden als die von Gewerbetreibenden. Gewerbetreibende können die Gewerbesteuer nämlich (teilweise) mit der Einkommensteuer verrechnen.

Musterklage gegen Solidaritätszuschlag könnte wieder scheitern

Das Finanzgericht beabsichtigt nach eigenen Angaben aber nicht, den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Der Ausgang des Verfahrens sei völlig offen, teilt der zuständige Senat des Finanzgerichts mit, was Dr. Erhard Liemen ausdrücklich bedauert. Andererseits würde selbst ein Vorlagebeschluss nicht bedeuten, dass damit der Solidaritätszuschlag automatisch gekippt wird.

(Der Deutsche Wirtschaftsbrief 12/2011)

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