Strafe bei Steuerhinterziehung: Gefängnis

Die Strafe bei Steuerhinterziehung soll laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs Gefängnis lauten. Lesen Sie hier, neue Regelungen, wie in Zukunft mit Steuerhinterziehung umgegangen wird.

Risiko in Steueroasen steigt

Die Strafe bei Steuerhinterziehung soll in Zukunft sicher Gefängnis lauten.

Die Strafe bei Steuerhinterziehung soll in Zukunft sicher Gefängnis lauten.

Für Schwarzgeldanlagen in europäischen Steueroasen hat sich das Risiko für Steuerhinterzieher deutlich erhöht. Der Grund dafür scheint im Moment noch weit entfernt.  Denn die USA haben im neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz das Bankgeheimnis geknackt.

Es ist ihnen gelungen, das Recht der Gruppenanfrage an die Schweizer Finanzverwaltung durchzusetzen. Legt das Verhalten eine Steuerhinterziehung nahe, können die Namen der Verdächtigten abgefragt werden. Dann droht eine Strafe bei Steuerhinterziehung.

Aus USA-Regelung wird OECD Standard 

Was beim Thema Schwarzgeld und Steuerhinterziehung in Steueroasen  zunächst nur für die USA gilt, soll noch in diesem Jahr für alle OECD-Mitglieder Standard werden. Mit der Konsequenz, dass die Gruppenanfrage künftig auch allen europäischen Regierungen offen steht. Das betrifft neben der Schweiz beispielsweise auch Luxemburg und Österreich.

Die Folgen für Steuerhinterzieher:

Deutschland könnte demnächst anfragen, welche Bundesbürger Bankschließfächer im Ausland haben. Gestützt darauf, dass solche Schließfächer erfahrungsgemäß auf Steuerhinterziehung schließen lassen. Wer dann noch Vermögen „diskret“ verwahrt, dürfte enttarnt werden.

Die Strafe bei Steuerhinterziehung soll Gefängnis lauten

Wer Steuern in Millionenhöhe hinterzieht, soll um das Gefängnis nicht mehr herumkommen. Das hat der Bundesgerichtshof erneut bekräftigt und ein Urteil mit Bewährung aufgehoben (Az. 1 StR 525/11). Viele Fälle von Steuerhinterziehung landen aber gar nicht erst vor Gericht, sondern werden gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Solche Deals wird es auch weiterhin geben – sie dürften für Steuerhinterzieher allerdings teurer werden.

Kommt es doch zu einem Gerichtsprozess, darf der BGH nur ausnahmsweise selbst eine Strafe bei Steuerhinterziehung verhängen. Sollte er auf Rechtsfehler stoßen, wird er solche Fälle an das jeweils zuständige Landgericht zurückverweisen. Entscheidet dieses erneut auf Bewährung – etwa wegen anderer Gründe –, wäre das nicht revisibel.

Geständnisse sollen gegen Strafe bei Steuerhinterziehung nicht mehr viel helfen!

Trotz der BGH-Entscheidung ist und bleibt die Strafzumessung die ureigene Aufgabe der Tatrichter. Diesen wird jetzt nahegelegt, Geständnisse und Nachzahlungen nicht strafmildernd zu berücksichtigen. Wer Steuern in großem Stil hinterzogen hat, sollte sich deshalb über diese Konsequenz im Klaren sein. Wenn die Steuerfahndung irgendwann vor der Tür steht, rückt ein Gefängnisaufenthalt in Reichweite. Davor schützen nur ordnungsgemäße Selbstanzeigen vor Entdeckung der Tat.

Bilderquelle: ©  Dark Vectorangel – Fotolia.com

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