Testament Muster: Klauseln kostenlos für Sie
Hier lesen Sie in konkreten Tipps, wie Sie Ihr Testament eindeutig abfassen. Denn immer wieder kommt es zu Unstimmigkeiten, weil klare Formulierungen fehlen. So passiert mit Ihrem Nachlass, was Sie wirklich möchten.
Testament: Was gibt es zu vererben?
Überlegen Sie zunächst, was es zu vererben gibt, wer was bekommen soll und ggf. welche Bedingungen Sie daran knüpfen. Dabei sind Sie weitgehend frei. Eine Einschränkung gibt es allerdings auch im Testament: Den Pflichtteil. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Anspruch darauf haben Ihre direkten Nachkommen (Kinder, Enkel, Urenkel), Ihre Eltern und Ihr/e Ehepartner/
in oder eingetragene/r Lebenspartner/in, sofern sie nach der gesetzlichen Erbfolge erben würden. Auch wenn Sie sie im Testament übergehen oder ausdrücklich enterben, haben sie gegenüber den Erben einen Anspruch auf Herausgabe des Pflichtteils (Geldanspruch).
Unterscheiden Sie im Testament klar zwischen Erben und Vermächtnisnehmern
Als erstes müssen Sie für jede Person bzw. Organisation, die Sie bedenken wollen, entscheiden: Soll sie erben oder „nur“ ein Vermächtnis bekommen? Steuerlich gibt es da keine Unterschiede, wohl aber bei der Stellung desjenigen, der den Nachlass bekommt:
Ein Erbe kann über den Nachlass voll (mit)bestimmen. Er erbt alle Rechte, aber auch die Pflichten (z.B. Hypotheken auf einer Immobilie). Der Hauptteil des Nachlasses wird vererbt. Ein Vermächtnisnehmer bekommt nur einen einklagbaren Anspruch gegen den oder die Erben, den vermachten Gegenstand oder Betrag herauszugeben. Vermächtnisse eignen sich, um einzelne Gegenstände oder Beträge an bestimmte Personen zu übereignen. Ein Vermächtnisnehmer gehört nicht zur Erbengemeinschaft und darf nicht mitreden.
Ob Erbe oder Vermächtnis – um Ihren Nachlass aufzuteilen, haben Sie eine ganze Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten.
Die wichtigsten Testament Muster Klauseln für Sie
Alleinerbeneinsetzung:
Sie können eine einzelne Person zu Ihrem alleinigen Erben bestimmen. Damit umgehen Sie aber nicht die Ansprüche möglicher Pflichtteilsberechtigter.
Musterklausel:
„Ich setze meine Lebensgefährtin, Rosa Brender, als Alleinerbin ein.“
Berliner Testament = gegenseitige Einsetzung zum Alleinerben:
Häufig setzen sich Eheleute in einem gemeinsamen Testament gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, dass die Kinder nach dem Tod des zweiten Partners erben. Das nennt man „Berliner Testament.“ Hier werden die Kinder im ersten Erbfall enterbt und können ihren Pflichtteil fordern. Das kann steuerlich nachteilig sein, da die Freibeträge von Kindern im ersten Erbfall nicht greifen. Zudem bleibt der überlebende Ehegatte an das Testament gebunden und kann es später nicht mehr ändern.
Musterklausel zum Berliner Testament:
„Hiermit setzen wir uns gegenseitig als Alleinerben ein. Erben des Längstlebenden sind unsere gemeinsamen Kinder Kai, Michael und Jasmin.“
Ersatzerbeneinsetzung:
Wenn ein Erbe zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr lebt oder das Erbe ausschlägt, teilen die übrigen Erben seinen Erbteil im Verhältnis ihrer Erbteile unter sich auf. Verhindern können Sie das, indem Sie bestimmen, wer für den Erben „einspringt“.
Musterklausel:
„Zu meinen Erben setze ich meine Geschwister Simon und Helga Meier ein. Als Ersatzerben für meine Erben bestimme ich meinen Freund Peter Fried.“.
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