Testamentregister 2012: Vererben Sie rechtssicher

Ab Januar kann Ihnen das Testamentsregister 2012 dabei helfen, rechtssicher zu vererben. Das Testamentregister wird von der Bundesnotarkammer betrieben. Die Vorarbeiten für das Register haben mehr  als zehn Jahre gedauert. Hier werden alle erbfolgerelevanten Dokumente verwahrt.

Registerfähige Dokumente für das Testamentregister 2012

Registrierfähig für das Testamentregister sind alle erbfolgerelevanten Dokumente, die beurkundet wurden oder amtlich verwahrt werden. Sie können also durchaus auch eigenhändige, vom Amtsgericht verwahrte Testamente im Testamentregister registrieren lassen. Gespeichert werden nur die Urkunden als solche, nicht deren Inhalt.

Prüfung der Registrierung im Sterbefall

Im Sterbefall prüft die Bundesnotarkammer, ob für den Erblasser eine Registrierung vorhanden ist. Falls eine Registrierung im Testamentregister vorliegt, wird die Stelle benachrichtigt, in deren Verwahrung sich die Urkunde befindet.

Besonders wichtig ist hierbei: Das Nachlassregister informiert auch das zuständige Nachlassgericht über alle zu erwartenden Urkunden. Bei Verzögerungen wird dadurch verhindert, dass falsche Erbscheine ausgestellt werden.

Gebühren für das Testamentregister liegen bei 15 € pro Registrierung

Das Testamentregister hat über 10 Jahre Vorarbeit benötigt.

Das Testamentregister hat über 10 Jahre Vorarbeit benötigt.

Die Kosten halten sich in Grenzen: Für jede Registrierung wird eine Gebühr von lediglich 15 € erhoben. Weitere Informationen finden Sie auch direkt unter www.testamentsregister.de.

Weiterer Aspekt zu Erben und Schenken: Freibetragspotential von 800.000 € bei Enkeln

Bei Geldzuwendungen an Enkel sind die steuerlichen Vorteile für diese besonders groß. Im Zuge der Erbschaftsteuerreform sind die Freibeträge seit 2009 mit 200.000 € fast vervierfacht worden. „Gilt dieser Betrag für beide zusammen oder für jeden Großelternteil?“, fragte Dr. Liemen kürzlich eine Leserin.Die Antwort: Jede Großmutter und jeder Großvater kann jedem Enkelkind bis zu 200.000 € steuerfrei schenken. Theoretisch ergibt sich so ein Freibetragspotenzial von 800.000 € pro Enkel.

Geldgeschenke an Enkel unbedingt mit Eltern klären!

Dr. Liemen rät: Größere Geldgeschenke an Enkel sollten  immer mit den Eltern der Kinder abgestimmt werden. Können die Beschenkten nämlich zu früh über das Geld verfügen, hat das möglicherweise unerwünschte Folgen.

Ein Beispiel aus der Praxis für Sie: Ein beschenkter 18-Jähriger brach nach der Schenkung seine Ausbildung ab.  Nachdem sich der Enkel für zwei Jahre auf die faule Haut mit der Freundin in der eigenen Wohnung gelegt hatte, war das Vermögen restlos verpulvert.  Und zu allem Überdruss: Ohne jede Motivation zur Berufsausbildung liegt der junge Mann jetzt wieder seinen Eltern auf der Tasche.

Deshalb sollten Sie eine Schenkung an Enkel immer mit den Eltern besprechen. Dann kommt es nicht zu solchen Situationen. Der Vorteil einer großen Schenkung ergibt sich ja nicht nur auf der Seite der Enkel, sondern auch für Sie aufgrund des hohen Freibetragspotentials, was Sie natürlich gerne nutzen würden. Aber mit Vorsicht!

Bilderquelle: © pressmaster – Fotolia.com

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