Unfassbar: Fallen, bei denen Steuerzahler viel Geld verlieren

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Sie müssen damit rechnen, dass die Steuern in den nächsten Jahren steigen werden. Die Regierung in Deutschland hat anders als öffentlich behauptet kaum noch Geld, um die nächsten teuren Wahlversprechen alle zu finanzieren. Daher wird das Finanzamt künftig noch genauer prüfen. Das bedeutet auch, dass Sie sich vor Steuerfallen hüten sollten, die Ihnen der Deutsche Wirtschaftsbrief Woche für Woche aufzählt. Einige spektakuläre Fälle möchte ich Ihnen hier bereits vorstellen. Zudem können Sie sich den Deutschen Wirtschaftsbrief kostenfrei herunterladen.

Falsch vererbt: 75.000 Euro verloren

So hat beispielsweise ein Erbe jetzt für einen Steuerfehler teuer büßen müssen. Es ging um das Erbe einer Immobilie von seinem Vater. Die Immobilie hatte einen Wert von 900.000 Euro. Bis zu einem Freibetrag von 400.000 unterliegt dieses Erbe keinen Steuern. Darüber hinaus muss der Erbe 15 % zahlen.

Der Erbe hat hier einen einfachen Trick, mit dem er diese Besteuerung hätte verhindern können, nicht angewandt. Er ließ vielmehr seine Tochter mietfrei in dem Haus wohnen. Hätte er das geerbte Eigenheim selbst bezogen und zehn Jahre lang darin gewohnt, dann wäre er steuerfrei ausgegangen. Gegebenenfalls hätte er stattdessen seine bisherige Immobilie an die Tochter weiterreichen können.

In einem anderen Fall verpasste ein Selbstständiger es, eine Betriebsausgabe vorwegzunehmen und steuerlich geltend zu machen. Dabei können im Jahr der Planung 40 % der geplanten Betriebsausgaben in der Steuererklärung angesetzt werden, sofern diese dann später auch realisiert wird. Eine wichtige Voraussetzung ist es jedoch auch, dass der Selbstständige nachweisen kann, diese Investition tatsächlich vornehmen zu wollen.

Gutachter ist ein Nachweis

Hier fehlte ein Nachweis, etwa durch einen Gutachter, der die Investition in eine Fotovoltaikanlage hätte prüfen können. Dann wären auch die Kosten für den Gutachter in die gesamte Investitionsberechnung eingeflossen. In diesem Fall hätte die selbstständige Person bei 8.200 Euro Kosten mehrere tausend Euro sparen können.

Besonders problematisch war der Fall eines Versicherungsnehmers, der eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen hatte. Hier wäre die Police nach 12 Jahren zur Hälfte steuerbar gewesen, sofern die Differenz zwischen eingezahlten Beträgen und der Ausschüttung positiv wäre. Der Versicherungsnehmer jedoch wollte wie stets keine Steuererklärung abgeben. Da der Versicherer nicht nur die Hälfte des Gewinns als Besteuerungsgrundlage betrachtet, sondern Steuern auf den gesamten Gewinn direkt an den Fiskus entrichtet, wäre genau hier eine Steuererklärung wichtig. Dann müsste der Fiskus diese Überzahlung berücksichtigen.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

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