Verbindliche Auskunft – schon der Antrag kostet!

Sollten Sie eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt anfordern, reicht schon der bloße Antrag, um Kosten entstehen zu lassen.  Das hat jetzt ein aktuelles Urtei des Hessischen Finanzgerichts ergeben.

Achtung bei verbindlicher Auskunft des Finanzamts - schon der einfache Antrag führt zu Kosten!

Achtung bei verbindlicher Auskunft des Finanzamts - schon der einfache Antrag führt zu Kosten!

Es ist keineswegs erforderlich, dass das Finanzamt am Ende auch tatsächlich eine verbindliche Auskunft erteilt. Selbst wenn die Auskunft aus formellen Gründen abgelehnt wird, ist der Antrag dennoch bearbeitet worden. Also selbst ohne die gewünschte Antwort müssen Sie gegebenenfalls zahlen. Schon die ersten Aktivitäten lösen Gebühren aus, so das Hessische Finanzgericht (Az. 4 K 3139/09).

Bearbeitungszeit wird bei verbindlicher Auskunft veranschlagt

Maßgeblich für die Gebühr ist grundsätzlich der Gegenstandswert. Dieser wird regelmäßig so ermittelt: Es ist die Differenz zwischen Auffassung des Antragstellers und gegenteiliger Meinung des Finanzamts. Falls eine Bestimmung im Einzelfall nicht möglich ist, richtet sich die Gebühr nach der Bearbeitungszeit. Die Kosten sollen laut FG den Vorteil abschöpfen, den Anfragende gegenüber anderen Steuerzahlern erzielen. Schließlich sei die Auskunft ja verbindlich für spätere Steuerbescheide.

Wenn Sie also ein verbindliche Auskunft anfordern möchten, sollten Sie dieses Gebührenrisiko bedenken, ehe voreilig eine verbindliche Auskunft beantragt wird. Wird ein Antrag dann noch schnell zurückgenommen, kann das Finanzamt die Gebühr ermäßigen. Wurde mit der Bearbeitung noch gar nicht begonnen, liegt eine Gebühr im Ermessen des Finanzamts.

Bilderquelle: ©  Dark Vectorangel – Fotolia.com

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