Verschwiegene Einkünfte von Rentnern: NRW hat sie im Visier

Als erstes Bundesland nimmt Nordrhein-Westfalen die verschwiegenen Einkünfte von Rentnern ins Visier. Hier erfahren Sie, wie das Vorgehen ist und was auf Sie zukommen könnte, falls Sie zu der angesprochenen Gruppe gehören.

Keine Steuererklärung = Prüfung durch das Finanzamt

Verschwiegene Einkünfte: Viele Rentner sind sich über ihre Steuerpflicht nicht bewusst.

Verschwiegene Einkünfte: Viele Rentner sind sich über ihre Steuerpflicht nicht bewusst.

Die Finanzämter in NRW überprüfen ab sofort alle Personen, die bisher keine Steuererklärungen abgegeben habe, um somit verschwiegene Einkünfte von Rentern ausfindig zu machen. Mittlerweile ist nämlich genau bekannt, was jeder Ruheständler an gesetzlichen und privaten Renten erhält.

Die Inforamtionsquelle der Finanzämter: Die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen hat sechs Jahre lang alle Daten gesammelt und weitergeleitet.

Im Zweifel müssen Steuererklärungen ab dem Jahr 2005 nachgereicht werden

Wer laut  Daten der Zulagenstelle für Altersvermögen als steuerpflichtig gilt, sich aber nicht gemeldet hat, wird zukünftig vom Fiskus angeschrieben. In diesem Falle müssen Steuererklärungen nachgereicht werden. Wer besonders viel Pecht hat, muss das sogar bis ins Jahr 2005 hinein nachholen.

Deklarieren Sie verschwiegene Einkünfte, entkommen können Sie sowieso nicht!

Wer zu dem Kreis zählt, der Steuererklärungen hätte abgeben müssen, hat keine Chance mehr, dem Finanzamt zu entkommen. Deshalb unsere Warnung: Es ist höchste Eile geboten, um „vergessene“ steuerpflichtige Einkünfte ab 2005 zu deklarieren.

Dabei gilt: Seien Sie schneller als das Amt. Denn wenn der Brief vom Finanzamt eintritt, kann es für eine strafbefreiende Selbstanzeige bereits zu spät sein. Doch nicht immer muss es zu Steuernachzahlungen oder sogar zu zusätzlichen Geldbußen kommen.

Denn: Steuerpflichtige Einkünfte lassen sich durch Vorsorgeaufwendungen etc. mindern.

Bei geringem Steuervolumen kommt es auf die Kulanz des Finanzamts an

So mancher Rentner wird gar nicht wissen, dass er eigentlich eine Steuererklärung hätte abgeben müssen. Allein wegen der verspäteten Abgabe der Steuererklärung wird niemand zur Rechenschaft gezogen. Ergeben sich lediglich geringe Steuernachforderungen, kommt es dabei ganz auf die Kulanz des Finanzamts an. Sie sollten aber trotzdem prüfen, ob Sie diese Pflicht vielleicht übersehen haben.

Nordrhein-Westfalen wird Vorreiter für das Aufdecken verschwiegener Einkünfte sein

Dem Beispiel von Nordrhein-Westfalen, verschwiegene Einkünfte von Rentnern aufzudecken, dürften andere Bundesländer folgen. Deshalb der ausdrückliche Rat unseres Experten Dr. Erhard Liemen: Es besteht dringender Handlungsbedarf.

Sie erhalten mehr als 410 € steuerpflichtigen Rentenanteil? Dann nix wie zur Post!

Steuererklärungen sind abzugeben, wenn der steuerpflichtige Rentenanteil mindestens 410 € im Jahr beträgt.  Welcher Anteil steuerrechtlich überhaupt relevant ist, hängt vom jeweiligen Renteneintrittsjahr ab.  Wer im Jahr 2005 in Rente gegangen ist, muss 50 % versteuern. Ab dem Jahr 2011 sind es schon 62 %.

In dieser Frage, sollten Sie ubedingt einen Steuerberater hinzuziehen, um Zweifel vollkommen auszuschließen und eventuelle Bußgeldzahlungen von Vornherein auszuschließen. Wie bereits erwähnt, sind sich viele Rentner gar nicht über Ihre Steuerpflicht bewusst.

Bilderquelle: © Butch – Fotolia.com

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