VORSICHT Falle: Dieses Abmahnsystem kann Ihre EXISTENZ kosten

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In Deutschland regieren die Juristen. Dies können wir alle mögen oder nicht mögen – aber in der Praxis kommen wir an den zahllosen Regelungen nicht vorbei. Niemand von uns wird alle Gesetze und sonstigen Rechtsnormen kennen oder auch nur verfolgen. Im „Deutschen Wirtschaftsbrief“, den Sie hier kostenfrei volle vier Wochen lang auf Herz und Nieren testen können, halten wir die wichtigsten Rechtshinweise und -änderungen für Sie als Privatier sowie als Unternehmer schon bereit. Hier können Sie Ihre Testgelegenheit übrigens jetzt wahrnehmen. Einfach klicken. Aber was sich Abmahnvereine derzeit leisten, geht eigentlich nicht auf die berühmte Kuhhaut. Vorsicht, Vorsicht!

Online-Handel: Das sollten Sie wissen

Es geht um den Handel im Internet. Zahllose Menschen, Kleinunternehmer bis hin zu privaten Kleinstunternehmern, handeln im Internet. Das ist nach Angaben von Experten höchst gefährlich. Abmahnvereine gehen nun konsequent gegen „Fehler“, die niemand von uns kennt, vor. Solche Abmahnvereine haben inzwischen nach Angaben von „Trusted Shops“ schon 44 % (!) aller Händler mindestens einmal belästigt.

Das kostete nach Angaben des „Spiegel“ immerhin im Durchschnitt 1.300 Euro(!). Weil die Händler ein Komma weggelassen haben, einen kleinen Flüchtigkeitsfehler begangen haben oder ein falsches Wort benutzt oder ein richtiges nicht benutzt haben.

Kennen Sie alle Regeln genau? Wir helfen hier künftig noch mehr als bislang – im „Deutschen Wirtschaftsbrief“ werden wir innerhalb der kommenden 14 Tage einen Abruf-Service für Sie dazu anbieten. Kostenfrei, einfach hier klicken.

Aber bevor Sie zahlen müssen, werden Sie in aller Regel wie so viele vor Ihnen eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Achtung: Das könnte der teuerste Fehler Ihres Lebens werden. Denn die Standardanschreiben, die dabei verschickt werden, gelten dann LEBENSLANG.

Lebenslang „gefangen“

Dann unterschreiben Sie also ein Dokument, das Sie unter Beobachtung stellt. Der Abmahnverein wird dann natürlich genau beobachten oder sogar automatisiert beobachten lassen, ob Sie dieser Unterlassungserklärung auch zu 100 % Folge leisten. Wer kann oder möchte das in dieser Form schon von sich behaupten?

Wer dann daneben liegt, wird sogar mehrere tausend Euro dabei verlieren. Deshalb rate ich einfach im ersten Schritt: Nichts unterschreiben. Im zweiten Schritt konsultieren Sie wohl oder übel Ihren Anwalt. Der sollte Ihnen helfen, a) die Abmahnung richtig zu behandeln und b) die Angaben korrekt zu vervollständigen.

Noch einmal: Unterschreiben Sie nichts, auch wenn gedroht wird. Dies könnte lebenslang Folgen haben. Ihr Anwalt kann Sie im schlimmsten Fall zu einem fachlich bewanderten Kollegen schicken. Und: Der „Deutsche Wirtschaftsbrief“ hilft. Hier.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

P.S. Die GroKo ist im Amt. Das wird teuer, meinen Kritiker. Jetzt haben viele Angst um die Stärke der Finanzmärkte, um die Börsen. Dennoch: Es gibt zu allen Zeiten Unternehmen, die Gewinne erwirtschaften. Die Liste mit meinen Gewinn-Garanten für 2018 finden Sie HIER

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