Weihnachten, Jahresende und die wichtigste FRIST!

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Vielen von uns geht jetzt zum Ende des Jahres etwas die Luft aus. Die Termine kommen immer dichter zusammen, Geschenke müssen gekauft werden, das Essen geplant, Besuchstermine abgesteckt, letzte Arbeiten im Unternehmen oder im Home-Office und schließlich für viele von uns auch noch Rechnungen, die dringend gestellt werden müssen.

Ich jedenfalls denke, es könnte noch eine Woche länger gehen in diesem Jahr. Das aber passiert es nicht. Nur: was passiert eigentlich, wenn die vielleicht wichtigste Frist auch noch verstreicht? Abgabe der Steuererklärung – am 31. Dezember oder knapp vorher. Und Sie sind auf Reisen….

Schönes Urteil für Sie – und uns alle

Vielleicht beschäftigen Sie einen Steuerberater, der Sie an alles erinnert. Aber einige haben auch noch Kinder, Auszubildende oder Studenten oder Berufsanfänger, bei denen in den letzten Tagen des Tages noch nicht alles klappt. Kurz: Ich habe eine gute Nachricht für Sie: Sie müssen eine solche Steuererklärung nicht bei dem für Sie zuständigen Finanzamt eingeben, sondern können bei einem beliebigen Finanzamt die Erklärung einwerfen.

Das jedenfalls ist die Bestimmung des Finanzgerichts Köln. In zwei Urteilen wurde dieses Urteil gesprochen (Az. 1 K 1637/14 sowie 1 K 1638/14). Der Grund für dieses im Ergebnis milde Urteil: Die Finanzbehörden sind nach Ansicht der Gerichte eine nach Außen wirkende gemeinsame Einheit. Und deshalb ist es nur Recht und billig, wenn Sie bei irgendeinem Briefkasten einwerfen.

Allerdings muss ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Verfahren nun auch noch vor dem Bundesfinanzhof aufgerollt werden wird. Das Finanzamt will eine höchstrichterliche Rechtssprechung. Das allerdings hilft Ihnen natürlich nichts, wenn Sie jetzt nur noch wenige Tage Zeit haben sollten. Zumindest können Sie es mit guten Aussichten auf Erfolg noch versuchen, die Steuererklärung abzugeben.

Weitere Steuerschraube

Typischerweise kaufen wir alle zum Jahresende auch noch gerne mit dem Hinweis darauf ein, dass es wichtig sei, Kleininvestitionen vorzunehmen. In den Bürostuhl, einen kleinen Computer oder dergleichen. Bis zu 410 Euro netto darf ein solches Objekt kosten, dann können Sie es direkt abschreiben. Diese sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgüter allerdings können Sie 2018 bei Werten bis zu 800 Euro direkt abschreiben. Kostet also ein Gegenstand 2017 mehr, dann warten Sie am besten noch einige Tage – um dann direkt abzuschreiben.

Umgekehrt können Sie auch 2017 noch viel für das eigene Vermögen 2018 tun. Ich empfehle auch jetzt noch, zu investieren, wenn es um Geldanlagen geht. Denn die Dividenden werden 2018 bei vielen Unternehmen steigen. Die Zinsen bleiben noch niedrig – deshalb nutzen Sie die vielleicht ab Mittwoch ruhigeren Tage noch. Ich zeige Ihnen gerne, wie: Einfach klicken.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

P.S. Jamaika ist Geschichte. Der Spiegel titelt „Stunde Null“. Vor 14 Tagen hieß es noch „Deutschlands Wirtschaft droht zu überhitzen“. Ja, was denn nun? Es gibt zu allen Zeiten Unternehmen, die Gewinne erwirtschaften. Die Liste mit meiner Gewinn-Garanten für 2018 finden Sie HIER

 

 

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