Wer nicht aufpasst, zahlt sogar für Goldgewinne noch Steuern!

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Eine Leserin fragte im Rahmen einer Lesersprechstunde des „Deutschen Wirtschaftsbriefs“ (den Sie hier einfach kostenfrei anfordern können) nach dem Unterschied zwischen dem sogenannten Euwax Gold und Euwax Gold II. Beide Papiere sind Zertifikate, die goldhinterlegt sind, ähnlich dem Xetra Gold. Diese Konstruktion ist deshalb besonders, weil Zertifikate an sich reine Schuldverschreibungen sind, mit vermeintlichen Fonds also nichts zu tun haben. Die Gold-Zertifikate jedoch, die sich „ETCs“ handeln, sind eine Ausnahme, denn: Einen „ETF“ dürfen die Emittenten nicht betreiben, da sie bei solchen Fonds nicht nur auf eine Anlageform setzen dürfen.

Der Staat möchte mitkassieren

Der Vergleich zwischen dem ursprünglichen Euwax Gold und dem Euwax Gold II allerdings fällt für viele Investoren ernüchternd aus. Wer das ursprüngliche Format besitzt, wird besteuert, als handele es sich um ein normales Wertpapier. Zum Verständnis:

Goldgewinne bei einer rein physischen Geldanlage, bei der Sie das Gold besitzen und dann verkaufen, sind nach einer Haltedauer von 12 Monaten steuerfrei. Gewinne von Wertpapieren wie vor allem Schuldscheinen – eben auch Zertifikaten -unterliegen der Abgeltungssteuer. Nach dem Verkauf zahlen Sie 25 % auf den Gewinn als Steuer, zudem noch den Soli-Zuschlag und die Kirchensteuer Ihres Landes, sofern Sie Kirchenmitglied sind. Insgesamt entrichten Sie annähernd 30 % für die Gewinne.

ETCs allerdings sind, auch wenn sie zu den Zertifikaten gehören, so zu versteuern wie Gold, das Sie physisch halten. Nach Ablauf von 12 Monaten sind die Gewinne steuerbefreit. Bei einem vorhergehenden Verkauf zahlen Sie nach dem normalen Einkommensteuersatz, der für Sie gilt. Dies allerdings gilt wiederum nur bei einigen dieser ETCs.

ETCs müssen Gold ausliefern

Die Bedingung für die mögliche Steuerfreiheit lautet, dass Investoren sich das Gold, mit dem das „Zertifikat“ hinterlegt ist, ausliefern lassen können. Genau dies war beim Euwax Gold so nicht vorgesehen. Es verbrieft 1 % eines 100 Gramm wiegenden Goldbarrens. Die Lieferung war erst ab 100 Gramm möglich. Deshalb kommt es theoretisch zu Ausgleichszahlungen in „Geld“. Damit aber war die steuerliche Anerkennung als Goldäquivalent nicht möglich.

Euwax Gold II hingegen können Sie sich in jeder Stückelung ab 1 Gramm ausliefern lassen. Dies wiederum ist steuerlich günstiger, weil die analoge Behandlung zum physischen Gold greift. Denselben Vorteil bietet auch Xetra Gold.

Aber denken Sie an das Buffett-Bonmot: Gold selbst erwirtschaftet nichts. Deshalb erhalten Sie auch keine Dividenden, sondern leben nur vom Preisanstieg selbst. In diesem Sinne sind die Dividenden besonders starker Substanzunternehmen attraktiver. Hier für Sie kostenfrei meine Vorschläge.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

PS: Aktien schützen dann und deshalb, wenn die Unternehmen viel Geld verdienen und mit Ihnen in Form von Dividenden teilen. Die Aktien kann der Staat nicht einfach „enteignen“. Auch nicht in einem Crash, der wie oben gezeigt möglich ist. Ihr Vorteil, den Sie sich hier sichern können. Kostenfrei: Einfach klicken.

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