Werbungskosten: Arbeitszimmer, Arbeitsmittel & Co absetzen

Werbungskosten für Arbeitszimmer, Arbeitsmittel oder Bewerbungskosten müssen berfulich veranlasst sein. Gemischte Kosten müssen sich klar in privat und beruflich teilen lassen, um steuerlich anerkannt zu werden. Hier einige Beispiel was Sie als  Werbungskosten ansetzen können.

Schwiegrige Abgrenzung von Werbungskosten

Werbunngskosten: Arbeitszimmer sind bis zu 1.250 € absetzbar.

Werbunngskosten: Arbeitszimmer sind bis zu 1.250 € absetzbar.

Da Werbungskosten sich häufig schwer gegenüber den Kosten der allgemeinen Lebensführung abgrenzen lassen, führt das in vielen Fällen dazu, dass Aufwendungen nur gerichtlich gegenüber dem Finanzamt durchgesetzt
werden können.

Bei Arbeitnehmern schlagen Werbungskosten erst dann zu Buche, wenn sie 1.000 € im Jahr übersteigen.
Aufgrund der Vielzahl an Berufen und der damit verbundenen Aufwendungen ist die Erstellung einer vollständigen Liste von Werbungskosten nicht möglich.  Hier eine Auflistung der wichtigsten.

Werbungskosten durch Arbeitsmittel

Als Werbungskosten sind alle Gegenstände steuerlich absetzbar, die zu mehr als 90 % beruflich genutzt werden. Liegt der berufliche Nutzungsanteil unter 90 %, muss dem Finanzamt der maßgebliche Anteil nachgewiesen oder zumindest plausibel gemacht werden. Bei Nettoanschaffungskosten ab 410 € aufwärts müssen die Anschaffungskosten auf ihre Nutzungsdauer verteilt werden.

Typische Arbeitsmittel sind:

  • Berufskleidung
  • Fachliteratur und -zeitschriften
  • Werkzeuge
  • Heimbüro-Einrichtung
  • Schreibtisch, Bürostühle, Bücherschränke, Schreibtischleuchten

Für Arbeitsmittel ohne Beleg kann ein Pauschbetrag von 110 € angesetzt werden.

Werbungskosten – Arbeitszimmer

Seit Juli 2010 sind Kosten eines Arbeitszimmers bis zur Höhe von 1.250 € pro Jahr rückwirkend zum 01.01.2007 absetzbar. Diese Regelung gilt allerdings nur für Personen, für die das Heimbüro den Mittelpunkt ihrer beruflichen Betätigung darstellt und denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. –

Als Werbungkskosten beim Arbeitszimmer dürfen abgesetzt werden:

Kosten für…

  • Einrichtung
  • Miete, Nebenkosten
  • Renovierung
  • Reinigung

Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer mit Nebenräumen (Ausstellungsräume, Lagerräume wie Keller oder Speicher) dürfen nur dann abgesetzt werden, wenn die Zimmer beruflich genutzt werden. Werbungskosten für ein Arbeitszimmer, das außerhalb der Privatwohnung liegt, sind immer in voller Höhe absetzbar.

Bewerbungskosten als Werbungskosten absetzen

Dazu gehören Kosten für Telefonate, Anzeigen, Porto, Kopien und Bewerbungsmappen sowie
Reisekosten.

Doppelte Haushaltsführung

Seit März 2010 gilt für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung eine Neuregelung:

Danach dürfen Sie vom Ort der Beschäftigung wegziehen und am Ort der Beschäftigung einen Zweitwohnsitz behalten. Voraussetzung: Es ist kein Rückzug geplant, und die Zweitwohnung ist nicht größer als 60 m².

Absetzbar sind:

  • Fahrtkosten für eine Familienheimfahrt pro Woche in Höhe der aktuellen Entfernungspauschale
    Kosten für die Wohnung am Arbeitsort
  • Verpflegungspauschale für die ersten drei Monate: 24 €/Tag am Arbeitsort, 12 €/Tag an
    den Tagen der Heim- und Rückfahrten
  • erste Fahrt zur Arbeitsstätte und letzte Fahrt nach Hause: 0,30 €/km je Entfernungskilometer

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • Entfernungspauschale von 0,30 €/km für die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
  • Kosten nach Unfällen mit privaten Pkw: Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Autounfall gehören dann zu den Werbungskosten, wenn sich der Unfall auf einer beruflichenFahrt ereignet hat. Der Abzug ist außerdem möglich, wenn der Unfall auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte stattfand. Steuerlich absetzbar sind alle Aufwendungenim unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unfall und zur Beseitigung des Unfallschadensam eigenen sowie an fremden Fahrzeugen. Erstattet der Arbeitgeber die Unfallkosten,sind diese lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
Bilderquelle: © Gina Sanders – Fotolia.com

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