Zensus 2011: Immobilieneigentümer müssen die Hosen runterlassen

Vielleicht geht es Ihnen wie einigen der Abonnenten meiner Publikation „Der Deutsche Wirtschaftsbrief“ und Sie haben auch schon einen Fragebogen über Ihre Immobilie oder gar mehrere erhalten? Meine Leser machte die Befragung stutzig. Sie waren sich unsicher, ob sie die Daten wirklich einfach herausgeben sollten und vor allem: Ob sie es müssen?

Als Immobilienbesitzer kommen Sie nicht um die Befragung herum!

„Kann man sich dem irgendwie entziehen?“, fragen mich in den letzten Wochen viele meiner Abonnenten. Ich sage Ihnen ganz klar: NEIN! Sie unterliegen der Auskunftspflicht und müssen Angaben über Ihre Immobilien und deren Mieter machen.

Seit Herbst letzten Jahres verschickt das Statistische Bundesamt Fragebögen vor allem an Immobilieneigentümer. Grund ist die Vorbefragung für die „Gebäude- und Wohnungszählung“ vor der eigentlichen Befragung des Zensus 2011 am 9. Mai.  Ziel ist, die bereits vorliegenden Daten zu korrigieren oder zu ergänzen.

Achtung: Eine Verweigerung der Daten kann Sie bis zu 10.000 Euro kosten!

Die Teilnahme an der Volkszählung ist Pflicht, für alle, die einen Fragebogen erhalten. Wenn Sie sich weigern die Fragebögen auszufüllen, können Sie mit einem Zwangsgeld belegt werden. Auch wenn Sie dieses gezahlt haben, erlischt Ihre Auskunftspflicht damit nicht! Die Höhe des Zwangsgeldes ist nicht einheitlich festgelegt. Die einzelnen Länder sind dafür zuständig. Fälle in Hamburg und Bremen beliefen sich auf 200 bis 250 Euro. In den einzelnen Bundesländern ist die Spanne für Zwangsgelder bis zu 10.000 Euro angesetzt. Eine konsequente Weigerung würde die Kosten also nur in die Höhe treiben!

Dank meines Warnhinweises in meinem wöchentlichen Beratungsdienst „Der Deutsche Wirtschaftsbrief“ blieben meinen Lesern diese Kosten erspart. Trotz Zögerns machten Sie die Angaben und schickten die Bögen innerhalb der Zwei-Wochen-Frist gerade noch rechtzeitig zurück.  Klicken Sie hier, wenn auch Sie in Zukunft meine vermögensschützende Beratung erhalten möchten. Und bestellen Sie kostenlos Ihr Vermögens-Schutzpaket.

Dass Sie als Immobilienbesitzer definitiv erfasst werden, ist übrigens kein Fall von Ungleichbehandlung. Sie fallen schlichtweg in die zweite Befragungskategorie „Gebäude- und Wohnungszählung“, die zum zentralen Teil des Zensus 2011 zählt.

Andere Bewohner Deutschlands werden nur stichprobenartig befragt. Demzufolge wird nur bei jedem dritten Deutschen eine Haushaltsbefragung über einen Interviewer durchgeführt.

Dadurch herrscht bisweilen ein Informationschaos, was den Zensus 2011 betrifft. Meine Leser, die sich über Ihre Rechte im Unklaren waren, nutzten meine  tägliche Lesersprechstunde für die Abonnenten des Deutschen Wirtschaftsbriefs. So konnten Sie sich umgehend meinen Rat zu diesem Thema einholen und erhielten Klarheit. Profitieren auch Sie von meiner mittlerweile 30-jährigen Berater-Erfahrung und den Privilegien, die Sie als Abonnent meiner Publikation genießen können.

Vorsicht: Betrüger nutzen das Informationschaos aus!

Auch wenn Sie nun wissen, dass Sie der Auskunftspflicht unterliegen, rate ich Ihnen: Füllen Sie nicht blind aus, was Ihnen zugeschickt wird und machen Sie vor allem keine Angaben am Telefon!

Denn: Die Statistischen Landesämter erheben die Daten zur Vorbefragung ausschließlich über den Versand von Fragbögen.

Eine telefonische Befragung findet NICHT statt! Bei Anrufen angeblicher Statistikbehörden handelt es sich schlichtweg um Betrüger, die Ihre Daten für ihre unlauteren Machenschaften ergattern wollen. Deshalb rate ich Ihnen: Seien Sie auf der Hut und brechen Sie in so einem Fall das Gespräch sofort ab!

Fallen Sie nicht auf die Tricks privater Datensammler rein. Auch bei postalisch zugesandten Fragebögen sollten Sie unbedingt überprüfen, ob es sich beim Absender um das Statistische Bundesamt beziehungsweise das jeweilige Landesamt handelt.

Übrigens:

Meine Leser erhalten wöchentlich solche Warnhinweise von mir, die Sie und Ihr Vermögen vor Betrügern schützen. Sie wollen diese Sicherheit auch genießen? Dann klicken Sie hier für Ihr kostenloses Vermögens-Schutzpaket.

Vielleicht hören wir uns ja demnächst persönlich am Telefon, wenn Sie sich in meiner Redaktionssprechstunde meinen Rat einholen..

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