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Zinssenkungen und Steuerverluste: Enteignung durch den Staat nimmt zu

Nach den jüngsten Ereignissen rund um die Politik muss ich den Begriff der „Enteignung“ leider in meine Darstellungen einführen. Gestern habe ich Ihnen beschrieben, wie sich die Inflationsgefahr durch die Zinssenkungen – hier zunächst in den USA – dramatisch erhöht. Gleichzeitig möchte ich noch einmal daran erinnern, was die Politik bereits in Sachen Verlustanerkennung am Ende des vergangenen Jahres heimlich, still und leise in einem Gesetz versteckt hat. Das „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ ist durch Artikel 5 zu einer Enteignungsfalle geworden. Dies ist besonders vor dem Hintergrund der neuerlichen Zinssenkung aus meiner Sicht ein Schritt in Richtung „Enteignung“.

Angriff gegen private Investoren

Das Gesetz ist formal zudem nur ein Angriff auf Sie als „privaten Investor“. Sie werden, wie es Kollegen formulierten, zu einem Investor „2. Klasse“ abgestempelt, weil der Staat realisierte Verluste aus dem Verkauf von Derivaten nur noch bis zu 10.000 Euro pro Jahr mit Gewinnen aus derselben Anlageklasse verrechnen lassen möchte. Darüber hinaus gehende Beträge können Sie dann zwar vortragen (in das folgende Jahr), aber wiederum nur bis zu dieser Höhe.

Damit werden Verluste quasi angehäuft, die Sie faktisch nie wieder werden anrechnen lassen können, da solche Verluste zum Geschäft mit Derivaten gehören. Gerade dann, wenn durch die noch größeren Zinsverwerfungen die Unruhe an den Finanzmärkten zunimmt, werden Absicherungen mit Derivaten ein probates Mittel sein.

So könnten Sie Aktienbestände mit Short-Positionen absichern. Dies wiederum führt im guten Fall dazu, dass Sie Verluste mit den Short-Positionen erwirtschaften (da die Aktienkurse dann gestiegen wären). Diese Verluste sind in dem Fall eine Art „Versicherungsprämie“ für Ihr Vermögen – die aber nur noch bis zu 10.000 Euro jährlich anerkannt wird. Tritt der „Versicherungsfall“ ein, verlieren also Ihre Aktienpositionen (auch wenn Sie diese noch nicht verkaufen), würden die Derivate ggf. Gewinne produzieren. Wenn das alles während eines Jahres passiert, kann es sein, dass die Versicherungsprämien zwar höher sind als die Versicherungseinnahmen – Sie darauf aber Steuern zahlen.

Systematische Enteignung

Zudem erinnere ich auch noch einmal daran, dass weiterhin unklar ist, wie Zertifikate behandelt werden. Es steht zu vermuten, dass auch diese Derivate entsprechende Verlustbegrenzungen bei der steuerlichen Anerkennung mit sich führen. Die Regierung bzw. deren Behörden haben sich – meines Wissens nach – bis dato noch nicht hinreichend dazu erklärt.

Die künftigen Zinsverluste sowie die systemischen Steuerverluste nenne ich ihm Gesamtpaket zumindest eine „Teilenteignung“ Ihres Vermögens. Leider haben die großen Medien darüber bis dato kaum berichtet. Der Verlag hat für die Steuernachteile, die auf uns alle warten, eine Petition mitbegründet, die ich ausdrücklich mit unterstütze.

Ich bin der Meinung, Sie sollten sich die Gelegenheit, sich hier zu wehren, nicht entgehen lassen. Hier können Sie sich der Petition anschließen.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

PS: Aktien schützen dann und deshalb, wenn die Unternehmen viel Geld verdienen und mit Ihnen in Form von Dividenden teilen. Die Aktien kann der Staat nicht einfach „enteignen“. Auch nicht in einem Crash, der wie oben gezeigt möglich ist. Ihr Vorteil, den Sie sich hier sichern können. Kostenfrei: Einfach klicken.

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