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Worauf Sie bei der Beschäftigung von Angehörigen achten müssenWenn Sie Ihren Ehepartner oder andere Familien-Mitglieder anstellen, können Sie die Kosten dafür als Betriebsausgaben absetzen. Allerdings nur, wenn diese einem Vergleich mit der Beschäftigung von fremden Dritten standhalten. >> weiterlesen |
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Tappen Sie bei Beschäftigung des Ehegatten nicht in die Steuer-FalleWenn Sie als Unternehmer Ihren Ehepartner im Betrieb mitbeschäftigen, müssen Sie genau aufpassen. Denn die Konditionen müssen auch einem Fremd-Vergleich standhalten. Sonst droht die steuerliche Nicht-Anerkennung. >> weiterlesen |
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Fiskus schaut auf mitarbeitende FamilienangehörigeWenn Sie Familienangehörige in Ihrem Betrieb beschäftigen, wird dies bei Betriebsprüfungen genau unter die Lupe genommen. Das gilt besonders, wenn es sich um eine sozialversicherungs-befreite Tätigkeit handelt. >> weiterlesen |
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Arbeitsvertrag: Anfechtung bei arglistiger TäuschungWenn Sie eine Arbeitsstelle ausschreiben und ein Bewerber Sie über seine vorhandenen Fähigkeiten oder Qualifikationen arglistig täuscht, können Sie nach Bekanntwerden der Täuschung einen geschlossenen Arbeitsvertrag anfechten. >> weiterlesen |
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Warum Arbeitsverträge schriftlich abgefasst werden solltenWenn Sie als Unternehmer Arbeitnehmer beschäftigen, sollten Sie die Arbeitsverträge immer schriftlich abfassen. Dazu sind Sie teilweise gesetzlich angehalten, aber es dient auch Ihrem eigenen Schutz bei Streitigkeiten. Ein aktueller Fall: >> weiterlesen |
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Scheinarbeitsverträge – Vermeiden Sie den bösen VerdachtBei der Beschäftigung von Angehörigen sollten Sie versuchen, die den Vorwurf von Scheinarbeitsverträgen zu vermeiden. Auch wenn es sich um Angehörige handelt, die Sie beschäftigen, müssen klare Kriterien erfüllt sein: Arbeitsverträge müssen schriftlich und üblich sein und die vereinbarte Tätigkeit ist tatsächlich auszuüben. Bekannte Kriterien für den Arbeitsvertrag – auch bei Angehörigen Diese Regelungen gelten […] >> weiterlesen |
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Freistellung – Regeln Sie diese bereits im ArbeitsvertragDie Betriebsratstätigkeit, Pflege eines Angehörigen oder auch der Mutterschutz, sind Anlässe, die Sie als Arbeitgeber zu einer Freistellung Ihres Mitarbeiters verpflichten. Für Arbbeitgeber besonders wichtig, ist die Freistellung eines Mitarbeiters bis zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses. Deshalb sollten Sie diese schon vertraglich festhalten. Im Gesetz ist die Freistellung nach einer Kündigung nicht ausdrücklich geregelt. Nach der […] >> weiterlesen |
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Freistellung – so setzen Sie die Befreiung von der Arbeitspflicht durchUnter Freistellung versteht man die Befreiung des Mitarbeiters von der Arbeitspflicht. Denkbare Gründe dafür sind etwa ein Urlaubswunsch, das Ermöglichen der Stellensuche nach vorangegangener Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder die Pflege naher Angehöriger. Es gibt verschiedene Situationen, die Sie als Arbeitgeber verpflichten, Ihren Mitarbeiter freizustellen. Eine bedeutende Rolle in der betrieblichen Praxis spielt auch die Freistellung […] >> weiterlesen |
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Fristlose Kündigung: In der Regel ist vorher eine Abmahnung notwendigKommt es zwischen Ihren Mitarbeitern zu einem heftigen Wortwechsel und einer wirft mit Beleidigungen um sich, könnte eine fristlose Kündigung trotzdem keinen Bestand haben und Sie verlieren als Arbeitgeber vor Gericht.Das zeigt ein aktueller Fall, den wir Ihnen nicht vorenthalten möchten. Gröbste Beleidigungen reichten nicht als Grund für fristlose Kündigung In einer Klinik war es […] >> weiterlesen |
Befristete Arbeitsverträge sind bei früheren Arbeitsverhältnissen möglichBefristete Arbeitsverträge sind ab jetzt auch dann möglich, wenn ein früheres Arbeitsverhältnis bestanden hatte. Erleichtert wird so auch die Vertragsbefristung mit ehemaligen Mitarbeitern. Dies gilt jedoch nur bei Arbeitsverhältnissen, die mehr als drei Jahre zurückliegen. Befristete Arbeitsverträge sind aber nur dann möglich, wenn das frühere Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre zurückliegt Diese Befristung war nach […] >> weiterlesen |