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Drohende Steuerfalle bei betrieblichen BewirtungskostenKosten für Firmen-Veranstaltungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Allerdings schaut das Finanzamt ganz genau hin, ob eine angegebene Feier wirklich betrieblich veranlasst war oder eher dem privaten Vergnügen diente. >> weiterlesen |
Thema Bewirtungskosten
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Bewirtungskosten – Wann droht die steuerliche Nicht-Anerkennung?Das Thema Betriebsausgabenabzug bei Aufwendungen für Betriebsfeiern bleibt in der Rechtsprechung umstritten. Vor allem, wenn Sie besondere Arten von Feiern organisieren, kann das schnell steuerlich nach hinten losgehen. >> weiterlesen |