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Rechtsschutzversicherung: Effektenklauseln sind unwirksamDer Bundesgerichtshof stärkt Anlegern den Rücken. Er hat Effektenklauseln und Prospekthaftungsklauseln in Rechtsschutzversicherungen für unwirksam erklärt. Damit können Sie den Rechtsschutz auch in Klagen bei Kapitalanlagen in Anspruch nehmen. >> weiterlesen |
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