© flydragon - Fotolia |
Handy-Verbot im Betrieb: Fristlose Kündigung bei Verstoß?Arbeitgeber können für den Betrieb ein Handy-Verbot aussprechen. Das gilt besonders, wenn sie Werksspionage fürchten. Wird gegen das Verbot allerdings fahrlässig verstoßen, kommt keine fristlose Kündigung in Frage, so ein neues Urteil. >> weiterlesen |
Thema Smartphones
© |
Analyse II: Nokias „wahre“ WerteNokias bisherige Schwäche im Handy-Wettbewerb wird durch eine interessante Bilanz kompensiert… >> weiterlesen |