Abfindungszahlungen setzen für Tarifbegünstigung eine Zusammenballung voraus

Wenn sie eine Abfindungszahlung leisten, dann sollten Sie diese nicht in Teilbeträgen vornehmen, da dies sonst steuerschädlich ist. Eine Ausnahme von dieser Regel gilt, wenn die Teilbeträge maximal 5 % der gesamten Summe betragen.

 

Eine Auszahlung von mehreren Teilbeträgen in unterschiedlichen Jahren ist grundsätzlich steuerschädlich. Eine Ausnahme gilt, wenn die in Folgejahren gezahlte Abfindungszahlung maximal 5 % der Hauptleistung beträgt.

Steuerunschädliche Grenze für Abfindungszahlung in Folgejahren liegt bei 5 %

Der Bundesfinanzhof hatte bisher offen gelassen, wo genau die Grenze in solchen Fällen zu ziehen ist,

doch diese hat das Bundesfinanzministerium jetzt mit 5 % konkretisiert (Az. IV C 4 – S 2290/07/10007

:005).

(Der Deutsche Wirtschaftsbrief 14/2011)

Kurze und präzise Tipps zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen erhalten Sie wöchentlich in den Ausgaben des Deutschen Wirtschaftsbriefs! Jetzt gratis testen!

Mehr zum Thema Unternehmen:

Nach Betriebsprüfung kommt unter Umständen Post von der IHK

Notarielle Beurkundung im Ausland gilt für Unternehmensverkäufe

Künstlersozialabgabe 2010 ist auch bei Werbefotografen fällig!

 

Diese Themen könnten Sie noch interessieren:

Wirtschaft & Politik

Steuern & Recht

Warnhinweise.

Über Redaktion deutscher-wirtschaftsbrief.de

keine Kommentare...

Hinterlasse eine Antwort