Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – so prüfen Sie sie!

Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat im Betriebsalltag eine besondere Bedeutung. Denn sie ist der gesetzlich vorgesehene und gewichtigste Nachweis für die Tatsache einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit (§ 5 Abs. 1 EFZG).

Aktzeptieren Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht einfach so!

Nehmen Sie nicht jede Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einfach so an.

Nehmen Sie nicht jede Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einfach so an.

Als Arbeitgeber sollten Sie nicht jedes Attest, das Ihre Arbeitnehmer vorlegen, einfach so zu akzeptieren. Denn nur ein ordnungsgemäß ausgestellter Krankenschein dient als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. Prüfen Sie deshalb jedes Attest.  Stellen Sie sich deshalb immer die folgenden Fragen bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheidnigung. Beantworten Sie nur eine Frage davon mit „nein“, können Sie die Entgeltfortzahlung verweigern, bis eine einwandfreie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt.

  • Ist das Attest von einem approbierten Arzt ausgestellt worden?
  • Ist der Krankenschein ordnungsgemäß vom ausstellenden Arzt
    unterzeichnet? (Achtung: Arzthelferin genügt nicht)
  • Enthält der Schein den Namen des erkrankten Arbeitnehmers?
  • Wird auf dem Schein die Arbeitsunfähigkeit bestätigt? (Bescheinigung
    einer Erkrankung an sich genügt nicht)

Falls ein Kriterium nicht erfüllt ist, sollten Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht stillschweigend akzeptieren. Die Verpflichtung zur Vorlage eines ärztlichen Attests endet für Ihren Mitarbeiter nicht mit Ablauf der 6-Wochen-Frist der Entgeltfortzahlung. Er ist vielmehr auch danach verpflichtet, Ihnen seine Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen.

Arbeitsunfähigkeit trotz Bescheinigung erschüttern

Selbst wenn alle Kritieren mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfüllt sind, müssen Sie den Krankenschein nicht in jedem Fall akzeptieren. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie den berechtigten Verdacht haben, dass Ihr Mitarbeiter mit Hilfe der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seinen Urlaub verlängert und er deshalb die Krankheit nur vortäuscht.

Das Problem dabei für Sie als Arbeitgeber: Dem „gelben Schein“ kommt ein hoher Beweiswert zu. Um diesen zu erschüttern, müssen Sie Umstände darlegen, die Ihre ernsthaften Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers belegen.

Beispiel: Ein ungarischer Mitarbeiter fliegt jedes Jahr in seine Heimat und nimmt in der Regel dafür vier Wochen Urlaub. Diese hat er in diesem Jahr allerdings nicht genehmigt bekommen und nur vom 11. bis 30.6. frei. Am 1.7. meldet er sich mit einer ärztlichen AU-Bescheinigung bei Ihnen krank, was natürlich den Verdacht auslöst, dass er krankmacht.

Ein Beweismittel wäre beispielsweise, wenn Sie herausbekommen würden, dass der Rückflug bereits mitten in der Urlaubszeit auf einen späteren Termin umgebucht wurde. Diese Tatsache würde reichen, um die Krankschreibung Ihres Angestellten zu erschüttern.

Mitarbeiter muss Arbeitsunfähigkeit beweisen

Ist der Beweiswert des ärztlichen Attestes erschüttert, ist Ihr Mitarbeiter am Zug: Nun muss er den vollständigen Nachweis seiner Arbeitsunfähigkeit erbringen. Hierfür muss er

  • die Erkrankung und die dadurch bedingten gesundheitlichen Einschränkungen benennen;
  • im Einzelnen erläutern, welche Verhaltensmaßregeln der Arzt angeordnet hat;
  • ganz konkret auf die Verdachtsmomente eingehen (z. B. erläutern, warum er trotz Krankheit
    eine Nebenbeschäftigung ausüben konnte);
  • die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden.

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