Betriebsprüfung: Finanzamt-Willkür nicht dulden!

Beruht eine Betriebsprüfung des Finanzamts auf reiner Willkür, können Sie sich jetzt dagegen wehren. In gewissen Fällen kann die Prüfung Ihres Unternehmens nämlich rechtswidrig sein. Hier lesen Sie, die Hintergründe und wie Sie sich gegen eine willkürliche Außenprüfung wehren können.

Stehen die Bücher bei der Betriebsprüfung im Vordergrund?

Bei der Betriebsprüfung muss für das Finanzamt die Kontrolle der Bücher Hauptbeweggrund sein!

Bei der Betriebsprüfung muss für das Finanzamt die Kontrolle der Bücher Hauptbeweggrund sein!

Diese Frage sollten Sie ganz klar mit „JA“ beantworten können.  Denn, wenn die Betriebsprüfung vom Finanzamt angekündigt wird,  muss dabei die Kontrolle der Bücher im Vordergrund stehen. Für den Fall, dass sich Beamte von sachfremden Erwägungen leiten lassen, kann die Prüfung somit rechtswidrig sein. Dann können Sie sich als Steuerpflichtige dagegen wehren. Das entschied aktuell der Bundesfinanzhof in einem Urteil über genau diesen Streitpunkt(Az. VIII R 8/09).

Schikanöse Betriebsprüfungen vom Finanzamt müssen Sie sicht nicht gefallen lassen!

Im Urteilsfall vor dem Bundesfinanzhof lagen die Indizien für eine geplante Strafaktion von Seiten des Finanzamtes auf der Hand. Die Betriebsprüfung galt einem Rechtsanwalt, dessen steuerlichen Verhältnisse unverändert waren.

Der eigentliche Grund für die Betriebsprüfung bei ihm: Er hatte kürzlich einen Finanzbeamten Genau hier Grunde, die Internet-Casino-Slot Machiness auch fur Gamer geeignet machen. vertreten. Dieser hatte sich darüber beschwert, von seinem Amtsvorsteher gemobbt worden zu sein. Und damit nicht genug: Zwei weitere Beamte, ebenfalls vom Anwalt vertreten, hatten den Petitionsausschuss des Parlaments angerufen. Auch die beteiligten Parlamentarier bekamen Besuch vom Außenprüfer.

Der sachfremde Anlass zu einer Außenprüfung dürfte selten so klar sein. Dennoch kann auch Ihnen das Urteil helfen. Kein Steuerzahler braucht schikanöse Betriebsprüfungen vom Finanzamt zu dulden. Er kann die Finanzgerichte anrufen. Bislang sind solche Klagen stets abgewiesen worden. Damit scheint es jetzt vorbei zu sein.
Der Wortlaut des Urteils des Bundesfinanzamt lautete deutlich: „Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung – Vorlage- und Auskunftsverlangen als Verwaltungsakt – Anordnung einer Außenprüfung als Ermessensentscheidung“.

Kommt Ihnen eine Außenprüfung Ihres Unternehmens also spanisch vor oder Sie haben den Eindruck, dass es andere Anlässe für diese gibt, lassen Sie sich das nicht gefallen!

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