Blaumachen im Betrieb: Nicht mit Ihnen!

Offensichtliches Blaumachen von Seiten Ihrer Arbeitnehemr  sollten Sie sich als Arbeitgeber nicht gefallen lassen. Mit diesen Maßnahmen können Sie gegen Krankmacher im Unternehmen vorgehen und  legen den Blauchmachern das Handwerk.

Maßnahme 1: Sammeln Sie Krankendaten

Blaumachen ist bei Ihnen die Regel? Nicht mehr mit diesen Kontrollmaßnahmen!

Blaumachen ist bei Ihnen die Regel? Nicht mehr mit diesen Kontrollmaßnahmen!

Eine erste wirksame Maßnahme gegen das Blaumachen, ist das Sammeln der Krankendaten Ihrer Mitarbeiter. Das Bundesarbeitsgericht hat ausdrücklich ein „grundsätzlich überwiegendes Interesse“ von Ihnen als Arbeitgeber daran anerkannt, dass Sie Informationen über die Gesundheit des Arbeitnehmers zum Zwecke einer berechtigten späteren Verwertung sammeln dürfen.

Allerdings sind Sie verpflichtet, derart sensible Daten vor Missbrauch zu schützen. Durch organisatorische Sicherungsvorkehrungen, beispielsweise Passwortschutz oder einen verschlossenen Umschlag in der Personalakte, müssen Sie gewährleisten, dass nur ein begrenzter Personenkreis hierauf Zugriff hat.

2. Maßnahme: Medizinischer Dienst

Eine legale Form der Krankenkontrolle ist auch die Einschaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) Ihres Arbeitnehmers. Nach § 275 Abs. 1 a Satz 3 Sozialgesetzbuch V können Sie von der Krankenkasse nämlich verlangen, dass sie eine gutachterliche Stellungnahme des MDK zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einholt. Wer blau macht, wird so schnell und legal überführt.

Bedenken Sie auch die Wirkung dieser Maßnahme auf andere Mitarbeiter: Haben Sie dieses Verfahren einmal
durchgeführt, werden sich potenzielle Blaumacher genau überlegen, ob sie einfach „Kasse machen“ wollen. Die Einschaltung des Medizinischen Dienstes kommt allerdings erst zum Zug, wenn Sie berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit Ihres Mitarbeiters haben. Diese sind nach dem Gesetz vor allem dann angebracht, wenn ein Mitarbeiter auffallend häufig oder auffallend häufig für kurze Dauer arbeitsunfähig ist oder wenn der Beginn der Arbeitsunfähigkeit oft auf einen Arbeitstag zu Beginn oder am Ende einer Arbeitswoche fällt.

Zweifel sind ebenfalls berechtigt, wenn die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt wurde, der durch eine besonders häufige Ausstellung von AU-Bescheinigungen auffällt. Blaumacher sind in der Praxis oft nur schwer zu überführen, weil Entscheidungsträger (Personalverwaltung) meist keine Informationen über die Art der Erkrankung haben. Hier können sogenannte Krankenrückkehrgespräche weiterhelfen. Als Arbeitgeber dürfen Sie nämlich durchaus danach fragen, welche Ursachen zu der Krankheit geführt haben, ob diese nun ausgeheilt
und der Arbeitnehmer wieder voll einsatzfähig ist und ob durch Veränderungen der Arbeitsbedingungen eine erneute Arbeitsunfähigkeit vermieden werden kann.

Zwar ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, umfassende Aussagen zur Art seiner Krankheit oder zur Krankheitsursache zu machen oder gar seinen Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Macht er diese Angaben aber freiwillig, dürfen Sie sie auch erfassen. Krankengespräche sollten Sie stets dokumentieren, denn Erkenntnisse daraus können für eine eventuelle spätere krankheitsbedingte Kündigung herangezogen werden – etwa dann, wenn der Mitarbeiter eine negative Gesundheitsprognose äußert.

3. Maßnahme: Das Blaumachen mit Hausbesuchen überprüfen

Immer wieder wird auch versucht, Blaumachern mit Hausbesuchen auf die Schliche zu kommen. Solche Kontrollmaßnahmen sind zwar grundsätzlich zulässig, allerdings auch sehr kritisch zu sehen.

Der Grund ist einfach: Hausbesuche und die Aussagen oder Wertungen der „Krankenkontrolleure“ haben nur einen geringen Beweiswert, weil diesen Personen der medizinische Sachverstand fehlt. Auch wenn der krankgeschriebene Mitarbeiter bei dem Kontrollbesuch sehr „gesund“ aussieht, sagt das nichts über seinen tatsächlichen Gesundheitszustand aus. Sie können bestenfalls mutmaßen oder spekulieren. Deshalb sind die Maßnahmen 1 und 2 empfehlenswerter, wenn Sie in Ihrem Betrieb gegen das Blaumachen vorgehen möchten..

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