Brückentage 2012 – Das gilt für Arbeitgeber
In den Genuss von Brückentagen sind einige Ihrer Mitarbeiter wahrscheinlich gerade über die Ostertage gekommen: Sie konnten sich durch die Feiertage gleich zwei Urlaubstage einsparen und sich perfekt den Urlaub um die Osterzeit legen. Welche Brückentage stehen 2012 noch aus und welche Rechte haben Sie als Arbeitgeber?
Brückentage 2012 – Übersicht
Zunächst einmal verschaffen wir Ihnen einen Überblick, welche Brückentage 2012 noch zu bieten hat. Denn nach Ostern geht die Zeit der Brückentage erst richtig los! Der Tag der Arbeit – also der 1. Mai – ist die nächste Gelgenheit. Dieser fällt in diesem Jahr auf einen Dienstag. Wer sich den Montag also freinimmt, bekommt vier Tage Entspannung am Stück für einen Tag Urlaub.
Christ Himmelfahrt, der 17.5.2012, ist der nächste Termin, für den wahrscheinlich einige Anträge bei Ihnen einflattern werden.
Ebenfalls im Mai – am 28.05.2012 – wartet der Pfingstmontag in der Reihe der Brückentage 2012 auf Urlaubsanträge um ihn herum. Dieser Tag lässt sich zumindest in den Bundesländern Baden-Württemberg, BAyern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland mit einem langen Urlaub über den 7.6.2012 verbinden. An diesem Tag ist nämlich Fronleichnam 2012.
Das war’s dann erst einmal mit Brücktagen im Sommer 2012. Der nächste wartet dann erst im Oktober mit dem Tag der Deutschen Einheit, dem 3. Oktober, auf die Beschäftigten. Dieser fällt dieses Jahr auf einen Mittwoch. Zwei Tage davor oder danach bieten Arbeitnehmer also 5 freie Tage am Stück.
Ihre Rechte als Arbeitgeber bei Brückentagen 2012
Brückentage sind arbeitsrechtlich nicht gesondert geregelt. Sie gelten demzufolge also als normale Arbeitstage, an denen sich der Arbeitnehmer- wie sonst auch – den Urlaub genehmigen lassen muss. Sie müssen Brückentage also nicht genehmigen, wenn aus betrieblicher Sicht Terminkollisionen stattfinden.
Sie sollten allerdings aufpassen, dass Sie Mitarbeitern nicht mündlich den Urlaub über Brückentage zusagen und ihn am Ende doch nicht genehmigen. Das ist nicht nur schlecht für das Betriebsklima. Der Arbeitnehmer könnte auch im Falle einer Klage Recht bekommen. Schlechte Karten hat der Arbeitnehmer hingegen, wenn er aus Trotz einfach krank macht und den gescheiterten Urlaub so doch noch bekommen möchte. Hier haben Sie Grund, dem Mitarbeiter eine Abmahnung zu erteilen.
Selbst wenn es nicht zuvor zu einem Streit kam: Empfehlen Sie Ihren Mitarbeitern während der kommenden Brückentage 2012 eine Krankschreibung am gleichen Tag einzureichen.
Wie teilen Sie die Brückentage 2012 gerecht auf?
Natürlich ist es Ihnen als Chef nicht möglich, allen Mitarbeitern an gewünschten Brückentagen gleichzeitig frei zu geben: Alle vier Mitarbeiter im Vertrieb können beispielsweise nicht gleichzeitig im Urlaub sein. Für wen Sie sich entscheiden, erfolgt nach Bundesurlaubsgesetz nicht nach Schnelligkeit der Antragstellung sondern nach sozialen Gesichtspunkten. Kurzum: Singles und/oder Kinderlose gehen häufig leer aus. Allerdings müssen Sie als Chef versuchen hier einen Interessensausgleich zu schaffen. Frühzeitige Absprachen in den jeweiligen Teams helfen dabei. Sie müssen als Arbeitgeber darauf achten, dass der betriebliche Ablauf durch den Urlaub während der Brückentage 2012 nicht gestört wird..
keine Kommentare...