Cash-GmbH: Wenn, dann bald!

Wenn Sie das Steuersparmodell einer „Cash-GmbH“ für sich nutzen möchten, sollten Sie sich damit beeilen und das bald in die Wege leiten. Denn spätestens nach der nächsten Bundestagswahl dürften Privilegien und Gestaltungsmöglichkeiten der Cash-GmbH eingeschränkt werden.

Cash-GmbH – das gilt im Moment noch

Dr. Erhard Liemens Leser des Deutschen Wirtschaftsbriefs wissen schon lange Bescheid. Er hält sie regelmäßig über Gesetzesänderungen auf dem Laufenden. Dadurch sind sie besser aufgestellt und können seine präzisen Handlungsanweisungen rechtssicher umsetzen. Hier erhalten Sie einen exklusiven Auszug, wie eine Empfehlung im Deutschen Wirtschaftsbrief von Dr. Erhard Liemen aussieht.

Die Rechtslage bei einer Cash-GmbH könnte sich bald ändern.

Die Rechtslage bei einer Cash-GmbH könnte sich bald ändern.

Cash-GmbH: So gehen Sie vor

Dr. Erhard Liemen informiert seine Leser: So können Sie bei einer Cash-GmbH nach geltendem Recht vorgehen, ohne damit rechtliche Fehler zu machen.

1. Tipp bei der Cash-GmbH: Die Verschonungsregeln für privilegiertes Betriebsvermögen gelten auch für das Bargeld und Kontoguthaben. Als künftiger Erblasser können Sie in unbegrenzter Höhe Geld in eine neu gegründete GmbH einbringen. Anschließend verschenken Sie die Geschäftsanteile an Ihre Kinder.

 2. Tipp der Cash-GmbH: Der Vorteil: Die Kontobestände einer GmbH sind erbschaftsteuerlich zu mindestens 85 % privilegiert. Voraussetzung ist allerdings, dass die Unternehmenserben den Betrieb mindestens fünf Jahre fortführen. Da die GmbH keine Mitarbeiter beschäftigen muss, kann in dieser Zeit die Lohnsumme nicht sinken. Bleibt sie sogar sieben Jahre lang konstant, entfällt die Erbschaftsteuer ganz.

Aber Vorsicht mit der Cash-GmbH

Wenn Sie eine Cash-GmbH gründen, um Steuervorteile zu nutzen, sollten Sie aufpassen, dass Sie sich an die Regeln halten. Denn Sie sollten bei diesen Gestaltungen darauf zu achten, dass von der Finanzverwaltung hierin kein Mißbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO gesehen wird,  sondern hinreichende außersteuerliche Gründe vorliegen.Diese dürften aber z.B. dann gegeben sein, wenn sich der Vermögensinhaber im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolgeregelung zur Errichtung eines “Familienpools” zur gemeinsamen Verwaltung des Familienvermögens entscheidet.

Nehmen Sie sich einen Berater zur Seite

Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie sich bei dem Instrument der Cash-GmbH einen Steuerberater zur Seite nehmen. Oder zumindest die getroffenen Maßnahmen von ihm prüfen lassen. Damit sind Sie auf der sicheren Seite und die Steuern, die Sie dadurch sparen, sollten Ihnen das Honorar wert sein.

Wenn Sie regelmäßig, zeitnah und präzise derartige Handlungsanweisungen erhalten möchten, können Sie jetzt 30 Tage kostenlos den Deutschen Wirtschaftsbrief zur Probe abbonnieren. Mit Dr. Erhard Liemens geldwerten Tipps können Sie langfristig Steuern sparen und Ihr Vermögen sichern. Fortan sind Sie besser aufgestellt und in allen wichtigen Themen, ob Wirtschaft & Politik, Geldanlage oder Unternehmensangelegenheiten nicht mehr alleine.

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