Die Künstlersozialkasse sollten Sie bei Aufträgen an freie Kreative beachten

Die Abgabe an die nstlersozialkasse sollten Sie nicht vergessen, wenn sie Aufträge an freie Kreative vergeben. Die Abgabe beträgt 3,9% auf sämtliche Entgelte für kreative Leistungen und die Meldung hierfür muss bis zum 31. März des Folgejahres erfolgen.

Für eine Abgabe an die Künstlersozialkasse ist schon ein Auftrag pro Jahr an Texter, Grafiker, Autoren, Übersetzer oder andere Publizisten ausreichend. Auch wiederkehrende Aufträge innerhalb mehrerer Jahre lösen die Zahlung an diese Kasse aus.

Die Abgabe an die nstlersozialkasse beträgt 3,9 %

Für die Jahre 2010 und 2011 beträgt die Abgabe 3,9 % auf sämtliche Entgelte für kreative Leistungen. Lassen Sie daher eventuelle Reisekosten extra ausweisen. Wird Ihnen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, so berechnen Sie die Künstlersozialabgabe vom Nettoentgelt.

Meldung an die Künstlersozialkasse bis zum 31. März des Folgejahres

Die Künstlersozialkasse erwartet von Ihnen für jedes Jahr eine Meldung der tatsächlich gezahlten Entgelte bis zum 31. März des Folgejahres. Für das laufende Jahr können monatliche Vorauszahlungen anfallen. Gelegentlich wird geraten, statt eines Einzelkünstlers doch besser eine Kapitalgesellschaft zu beauftragen. Es ist zwar zutreffend, dass etwa bei der Rechtsform einer GmbH die Künstlersozialabgabe für Sie entfällt, doch meist sind die Honorare solcher Firmen deutlich höher als die von Einzelkünstlern.

(Der Deutsche Wirtschaftsbrief 11/2011)

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