Die Weihnachtsfeier absetzen – Voraussetzungen

Sie ist gut für das Betriebsklima, lässt das Geschäftsjahr schön ausklingen, schenkt den Mitarbeitern Anerkenung und kostet Sie Geld: Die Weihnachtsfeier. Absetzen ist deshalb für Sie ein großes Thema. Denn damit Sie die Weihnachtsfeier steuerlich absetzen können, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen.

Gut für das Betriebsklima - die Weihnachtsfeier. Absetzen können Sie sie auch.

Gut für das Betriebsklima - die Weihnachtsfeier. Absetzen können Sie sie auch.

Die drei wichtigsten Punkte, damit Sie die Weihnachstfeier absetzen können, sind:

1. Alle Mitarbeiter müssen eingeladen sein. Es darf also nicht nur ein bestimmter Personenkreis an der Feier teilnehmen, sondern sie muss allen Mitarbeitern offen stehen. Dann können Sie die Weihnachtsfeier absetzen.

2. Die berühmte 110 €-Grenze! Pro Mitarbeiter dürfen die Kosten nicht mehr als 110 € betragen. Das ist auch aus lohnsteuerlicher Sicht wichtig. Denn andernfalls müssen Sie für die Feier auch noch Lohn-und Sozialabgaben zahlen, weil die Zuwendugnen dann als Arbeitslohn versteuert werden müssen. Möchten Sie mehr ausgeben, ist eine Pauschalversteuerung mit 25% möglich.

3. Damit Sie eine Weihnachtsfeier absetzen können, müssen Sie sich auch daran halten, dass sie eine von zwei Betriebsfeiern im Jahr sind. Wichtig hierbei: Falls Sie nur die Weihnachtsfeier veranstalten, heißt das trotzdem nicht, dass sich dadurch der 110 € – Grenzbetrag verdoppelt.

Sind Ihre Mitarbeiter bei der Weihnachtsfeier unfallversichert?

Noch ein wichtiger Punkt, auf den wir im Rahmen dieses Artikels eingehen möchten, ist die sichere Heimfahrt. Denn durch Alkoholkonsum oder Müdigkeit, weil die Feier bis spät in die Nacht geht, kann es zu Unfällen kommen. Grundsätzlich sind Mitarbeiter bei der betrieblichen Weihnachtsfeier gesetzlich unfallversichert. Der Schutz gilt sowohl für Hinweg und Rückweg. Voraussetzung für den Bestand des Versicherungsschutz ist, dass Sie als Arbeitgeber selbst mitfeiern und die Weihnachtsfeier veranstalten.

Deshalb sollten Sie als Arbeitgeber einige Vorkehrungen treffen, um eine  sichere Heimfahrt nach der Weihnachtsfeier zu gewährleisten.

Da Sie als Firmenleiter der Veranstalter der Feier sind, steht es Ihnen auch frei, über deren Ende zu bestimmen. Damit Sie der Übermüdung Ihrer Mitarbeiter vorbeugen können, sollten Sie die Weihnachtsfeier deshalb rechtzeitig beenden.

Sie können auch noch einen Schritt weitergehen und ein  Taxiunternehmen beauftragen, damit Ihre Mitarbeier nach der Weihnachtsfeier sicher nach Hause kommen.  Bei Mitarbeitern, die weiter weg wohnen, bietet es sich auch an, ein Hotelzimmer zu reservieren – gerade wenn viel Alkohol getrunken wird.

Sie können Ihre Mitarbeiter auch im Vornherein ansprechen und vorschlagen, dass diese Fahrgemeinschaften bilden oder Sie machen auf die öffentlichen Verkehrsmittel aufmerksam und sorgen dafür, dass für alle Bus- und S-Bahnlinien Pläne vorhanden sind.  Manche Städte haben bei den öffentlichen Verkehrsbetrieben, ob Bus, Bahn oder Straßenbahn, im Advent eine Abend- oder Nachtverbindung eingerichtet. Sie können auch ganz drastisch vorgehen und ganz auf Alkohol verzichten.

Bilderquelle: © Yuri Arcus – Fotolia.com

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