Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Neuerungen

Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist für die meisten von Ihnen ein Muss. Auch bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gibt es mit dem Steuervereinfachungsgesetz Neuerungen, die Sie als Unternehmer beachten müssen, um ärgerliche Fehler zu vermeiden.

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung muss für 2011 im elektronischen Formular übermittelt werden.

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung muss für 2011 im elektronischen Formular übermittelt werden.

Hier erhalten Sie Beispiele zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die für Sie relevant sind:

Neue Regelung für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Bei Einnahmen ab 17.500 € ist das Formular EÜR ein Muss! Auf das Urteil des BFH wurden die Leser von Dr. Erhard Liemen schon Ende des Jahres 2011 aufmerksam gemacht. Demnach gilt:  Für 2011 ist elektronische Übermittlung des EÜR-Formulars an das Finanzamt Pflicht.

Die Papierform akzeptiert der Fiskus nur ausnahmsweise – wenn dargelegt wird, dass ein Härtefall vorliegt. Das könnte der Fall sein, wenn der Betrieb aus Altersgründen vor dem Verkauf oder der Aufgabe steht. Oder: Es besteht noch gar kein Internet-Anschluss. Dann kann der persönliche und finanzielle Aufwand zu groß sein.

Kein Härtefall? Elektronische Form – ein Muss!

Ohne Härtefall kommen Sie um die elektronische, authentifizierte Übermittlung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht herum. Dafür benötigen Sie ein Zertifikat, das Sie im Anschluss an Ihre Registrierung im Internet erhalten.  Der Registriervorgang kann laut einem Hinweis der Finanzverwaltung bis zu zwei Wochen dauern.  Hier  können Sie sich registrieren:  www.elsteronline.de/eportal/

So zögern Sie den Wechsel der Gewinnermittlungsart hinaus und bleiben damit bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung! 

Betrug Ihr gewerblicher Umsatz im Jahr 2011 über 500.000 € oder der Gewinn über 50.000 €, dann gilt für Sie: Bei Abgabe der diesjährigen Steuererklärung fordert das Finanzamt zum Wechsel der Gewinnermittlungsart auf. Die Folge: Sie müssen dann bilanzieren. Und zwar mit Wirkung zum 1. Januar 2013.

Wird die Erklärung vom Steuerberater erstellt, kann die Abgabefrist bis zum 31.12.2012 verlängert werden. Schöpfen Sie diese Frist aus, erfolgt die Aufforderung zur Bilanzierung erst ab Januar 2014.

Solche Hinweise erhalten die Leser des Deutschen Wirtschaftsbrief von dem erfahrenen Chefredakteur Dr. Erhard Liemen wöchentlich. Mit ihm sind Sie auf alle Unannehmlichkeiten vorbereitet und geschützt vor plötzlichen Gesetzesänderungen, die Ihren unternehmerischen Erfolg oder Ihr Vermögen bedrohen könnten.

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Bildquelle: © Claudia Paulussen – Fotolia.com.

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