Fahrtkostenzuschuss: Mitarbeitern Gutes tun

Wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun möchten, können Sie ihnen einen Fahrtkostenzuschuss gewähren. Das ist für Sie sogar steuergünstig und ist obendrauf gut für das Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und Ihren Angestellten.

Besonders bei weiten Anfahrtswegen lohnt der Fahrtkostenzuschuss

Dass Sie Ihren Mitarbeitern einen Fahrtkostenzuschuss gewähren, kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Kosten für die Fahrten zur Arbeitsstelle für den Mitarbeiter besonders hoch sind. Wenn Sie sich für die Zahlung entscheiden, müssen Sie allerdings darauf achten,  dass der Fahrtkostenzuschuss zusätzlich zur geschuldeten Vergütung erbracht wird.

Beim Fahrtkostenzuschuss Pauschale nicht überschreiten

Sie müssen außerdem darauf achten, dass der Betrag, den Mitarbeiter als Werbungskosten geltend machen können, nicht überschritten werden darf. Denn:  Der Fahrtkostenzuschuss ist an und für sich steuerpflichtig. Allerdings haben Sie als  Arbeitgeber die Möglichkeit, ihn pauschal mit 15 % zu versteuern. In diesem Fall ist der pauschal versteuerte Betrag für den Arbeitnehmer von Sozialversicherungsabgaben ausgenommen. Diese Pauschlierung der Lohnsteuer ist bis zu dem Höchstbetrag möglich, der für den Arbeitnehmer alsWerbungskosten steuerrechtlich absetzbar ist. Der Arbeitgeber braucht den abzugsfähigen Höchstbetrag von derzeit 4500 Euro pro Jahr in diesem Fall nicht zu berücksichtigen.

Mit dem Fahrtkostenzuschuss tun Sie Mitarbeitern etwas Gutes.

Mit dem Fahrtkostenzuschuss tun Sie Mitarbeitern etwas Gutes.

Benzingutscheine als Alternative zum Fahrtkostenzuschuss

Steuerzahlungen und den Soli-Zuschlag sparen Sie sich, wenn Sie statt Fahrtkostenzuschuss als Alternative Benzingutscheine zuwenden. Da es sich hierbei um einen Sachbezug handelt, bleibt er steuer- und sozialversicherungsfrei.

Aber Achtung: Wenn Sie über Benzingutscheine statt des Fahrtkostenzuschusses nachdenken, sollten Sie zunächst überprüfen, ob die Freigrenze nicht bereits ausgeschöpft ist. Außerdem darf der Wert 44 € im Monat nicht übersteigen.

Fahrtkostezuschüsse in Form von Jobtickets ebenfalls steuerpflichtig

Auch Jobtickets für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wie Bus oder Bahn sind seit 2004 steuerpflichtig. Das Gleiche gilt für Monatsmarken und auch für Bahn Cards.  Sie bleiben im Fall der Steuerpauschale von 15 % seitens des Arbeitgebers allerdings ebenso von Beiträgen zur Sozialversicherung unberührt. Der Arbeitnehmer muss dafür sorgen, dass der Arbeitgeber entsprechende Unterlagen vorliegen hat, welche die Fahrtkosten dokumentieren und aus denen diese eindeutig hervorgehen. Das sind wichtige gesetzliche Bedinungen zur Gewährung der Fahrtkostenpauschale.

Definition Fahrtkosten

Als Fahrtkosten sind die Aufwendungen zu verstehen, die dem Arbeitnehmer tatsächlich entstehen, wenn er eine Beförderung – sei es ein Flugzeug, die Bahn, das Taxi oder auch das eigene Auto – benuzt und diese Nutzung in Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit besteht. Steuerrechtlich werden Fahrtkosten der Gruppe der Reisekosten zugeordnet. Über einen steuerlichen Freibetrag hinaus kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den besagten Fahrtkostenzuschuss gewähren. Damit entlasten Sie Ihren Mitarbeiter von hohen Kosten und für Sie ist dieser Aufwand steuergünstig.

Kilometerpauschale – © M.Rosenwirth – Fotolia.com

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