Freie Mitarbeiter sparen Bürokratie-Aufwand
Dr. Erhard Liemen empfiehlt: Beschäftigen Sie freie Mitarbeiter, ersparen Sie sich damit erheblichen bürokratischen Aufwand – das ist zumindest der Idealfall. Allerdings müssen Sie darauf achten, dass Ihnen bei der Beschäftigung freier Mitarbeiter keine Fehler unterlaufen. Sonst wird aus gespartem Bürokratie-Aufwand plötzlich teures Geld.
Freie Mitarbeiter: Achtung vor Sozialabgaben
Solange das Beschäftigungsverhältnis reibungslos läuft, sind auch freie Mitarbeiter in der Regel mit ihrem Status zufrieden. Das kann allerdings umschlagen und könnte dann auch teuer für Sie werden. Denn treten Probleme auf, könnte mancher eigentlich freie Mitarbeiter plötzlich behaupten, ein ganz normaler Arbeitnehmer zu sein. Sollte das tatsächlich zutreffen, müssen Sie womöglich für bis zu vier Jahre Sozialabgaben nachzahlen.
Arbeitslosengeld nicht für freie Mitarbeiter
Auch Arbeitslosengeld bekommt Ihr Mitarbeiter nur, wenn er Arbeitnehmerstatus hatte. Wenn Sie freie Mitarbeiter beschäftigen, lohnt sich das in vielerlei Hinsicht. Sie können die Arbeitskraft flexibler einsetzen, also nach dem Bedarf ausrichten und Sie sparen sich den Bürokratieaufwand: Arbeitnehmeranteil bei den Sozialabgaben, Urlaubstage, Überstunden, Weihnachtsgeld etc.
Freie Mitarbeiter oder Arbeitnehmer?
Trotz dieser ganzen Vorteile müssen Sie aufpassen, dass das Arbeitsverhältnis nicht über die freie Mitarbeit hinaus geht.
Deshalb möchten wir Ihnen einige Anhaltspunkte an die Hand geben, mit denen Sie kinderleicht überprüfen können, ob das Arbeitsverhältnis eher einem Arbeitnehmer entspricht. Diese Indizien sollten Sie vermeiden, wenn der freie Mitarbeiter auch ein „Freier“ bleiben soll:
- Ist der freie Mitarbeiter in den Betriebsablauf eingeliedert? Denn Freie dürfen nicht in Ihren Betriebsablauf eingegliedert sein und müssen eigenes Kapital einsetzen.Also eigene Betriebsmittel und Räume haben.
- Sind Sie einer von vielen Afutraggebern? Das sollten Sie sein. Denn freie Mitarbeiter müssen auch für andere Auftraggeber tätig sein. Sonst entsteht schnell eine Scheinselbstständigkeit.
- Mischen Sie sich in den Arbeitsalltag des freien Mitarbeiters ein? Denn das dürfen Sie auch nicht. Weisungen hinsichtlich Zeit, Art und Ort der Arbeit sind von Ihrer Seite nicht erlaubt, wenn Sie den Status des freien Mitarbeiters nicht gefährden möchten.
Statusfeststellung des freien Mitarbeiters
Grunsätzlich ist es ratsam, dass Sie ein Statusfeststellungsverfahren beim Rentenversicherungsträger durchführen lassen, um ganz sicher zu gehen, dass es sich bei Ihrem freien Mitarbeiter nicht doch um einen festen Mitarbeiter handelt, für den Sie später einen Batzen Sozialabgaben zahlen müssen.
Wie wichtig das sein kann, verdeutlicht dieser Fall: Eine Justizvollzugsanstalt beschäftigte eine Lehrkraft. Als vermeintlich freier Mitarbeiter hatte er 13 Unterrichtsstunden pro Woche im Gefängnis abzuleisten. Aufgrund des festen Stundenplans unterlag er zeitlich dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Die Folge: Seine Behauptung, als Arbeitnehmer tätig zu sein, bejahte das Bundesarbeitsgericht (Az. 10 AZR 301/10)..
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