Fristlose Kündigung: kündigen Sie „hilfsweise“ auch ordentlich!

Klagen gegen fristlose Kündigungen haben häufig Erfolg. Deshalb sollten Sie fristlose Kündigungen hilfsweise mit einer ordentlichen Kündigung verbinden. Dann hat die ordentliche Kündigung trotz einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage Bestand.

 

Auf der einen Seite ist es nicht zu tolerieren, wenn Mitarbeiter Sie oder Ihre Führungskräfte grob beleidigen. Andererseits haben Kündigungsschutzklagen gegen eine fristlose Kündigung besonders häufig Erfolg. Gerade bei Beleidigungen muss es Ihnen tatsächlich unzumutbar sein, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Die Gerichte bewerten hier nicht nur die Schwere von Beleidigungen, sondern wägen im Einzelfall ab. Dabei wird auch die Frage geprüft, ob nicht eine ordentliche Kündigung genügt hätte.

Erfolgreiche Klage gegen fristlose Kündigung: ordentliche Kündigung hat dennoch Bestand

Wurde einem Mitarbeiter „nur“ fristlos gekündigt, haben Sie ihn nach erfolgreicher Klage wieder am Hals. Ist aber hilfsweise auch eine ordentliche Kündigung erfolgt, hat diese Bestand. In der Konsequenz müssen Sie das Gehalt dann eben bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterzahlen.

 

(Der Deutsche Wirtschaftsbrief 6/2011)

 

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