Gerichtliches Mahnverfahren – was Sie wissen sollten!

Ein gerichtliches Mahnverfahren ist für Sie als Unternehmer eine gute Alternative zu einer normalen Zivilklage, um säumigen Schuldnern einen Riegel vorzuschieben. Lesen Sie hier, was es mit dem gerichtlichen Mahnverfahren auf sich hat und wie der Ablauf aussieht.

Vorteile des gerichtlichen Mahnverfahrens

Warum bietet sich ein gerichtlilches Mahnverfahren eher an, als eine Zivilklage, wenn Schuldner den Forderungen nicht nachkommen? Es ist zunächst billiger als eine Klage. Denn Sie können es ohne fremde Hilfe veranlassen. In der Regel brauchen Sie dazu keinen Rechtsanwalt. Ausnahmen bilden sehr komplizierte Sachverhalte. Der Inhalt der Forderung muss allerdings die Voraussetzung erfüllen, dass er finanzieller Natur ist. Es muss sich also um Geldforderungen handeln, wie etwa einen Kaufpreis, oder Werklohn- bzw. Darlehensforderungen. Die Höhe ist unbegrenzt.

„Zielgruppe“ des gerichtlichen Mahnverfahrens

Wägen Sie zunächst ab: Führt das gerichtliche Mahnverfahren zum Erfolg?

Wägen Sie zunächst ab: Führt das gerichtliche Mahnverfahren zum Erfolg?


Sie müssen sich vorab überlegen, ob sich ein Mahnverfahren in seiner Einfachheit wirklich lohnt. In der Regel „funktionieren“ Mahnverfahren bei den so genannten „faulen Zahlern“. Nur, wenn Sie davon ausgehen können, dass ein Mahnbescheid den Kunden „wachrüttelt“ und er keine Einwände vorbringen wird, ist es auch ein wirksames Mittel, um ausstehende Forderungen einzutreiben.

Sie verlieren allerdings Zeit, wenn der Schuldner dem Mahnbescheid widerspricht. Das sollten Sie also vorher abwägen. In diesem Falle wären Sie mit einer Klage schneller am Ziel. Im Falle eines Widerspruchs wird aus dem gerichtlichen Mahnverfahren ein normaler Zivilprozess.

Tipp: Je höher der Streitwert ist, desto mehr spricht für eine Klage und gegen ein Mahnverfahren. Wenn Sie die Adresse des Schuldners nicht genau kennen: Finger weg!

Voraussetzungen für das Mahnverfahren

Die Voraussetzung für ein gerichtliches Mahnverfahren liegt auf der Hand: Der Schuldner muss im Zahlungsverzug stecken. Dafür muss die Zahlung überhaupt schon fällig gewesen sein. Das regelt § 286 BGB. Die Fälligkeit ist in der Regel vertraglich oder in den AGB bestimmt. Bei Entgeltforderungen tritt ein Verzug spätestens 30 Tage nach dem die Rechnung eingegangen ist, ein.

Antrag auf das Mahnverfahren

Um das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, müssen Sie einen Antrag auf auf Erlass eines Mahnbescheids einreichen. Daraufhin wird ein Mahnbescheid erlassen und dem Antragsgegner per Post zugestellt.

Vordrucke für den Antrag können Sie im Schreibwarenhandel kaufen. Aber Augen auf beim Einkauf: Sie müssen darauf achten, dass Sie den Antrag für das maschinelle Verfahren wählen. Ausfüllhilfen können Sie bei Ihrem Mahngericht anfordern. Mit dem Erlass des Mahnbescheids erhalten Sie eine Kostenrechnung! Daran sollten Sie unbedingt denken, wenn Sie zu dem Mittel „gerichtliches Mahnverfahren“ greifen sollten.

Tipp: Prüfen Sie genau, dass der Mahnbescheid keine Fehler enthält! Besonders bei den Angaben über Ihre Forderung sollten Sie sehr penibel sein.

Falls der Schuldner widerspricht

Nach der Zustellung des Mahnbescheids durch die Post hat der Schuldner zwei Wochen Zeit die Forderung zu zahlen oder dem Mahnbescheid zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs käme es dann zu einem Prozess.

Der Vollstreckungsbescheid als letzter Schritt zur Zwangsvollstreckung

Erfolgt weder Widerspruch noch Zahlung, können Sie den Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragen. Entweder der Vollstreckungsbescheid wird dem Schuldner postalisch übersandt oder direkt vom Gericht zugestellt.

Der Vollstreckungsbescheid bildet die Grundlage für die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners..

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